Rettungsgasse als Überholspur missbraucht: Staatsanwaltschaft lässt Führerschein sichern

Sundern/Arnsberg. Ein Auto­fah­rer soll am Mon­tag auf der B 229 zwi­schen Hach­en und Müsche­de eine Ret­tungs­gas­se miss­braucht und dabei meh­re­re Ver­kehrs­teil­neh­mer gefähr­det haben. Nach Rück­spra­che mit der Staats­an­walt­schaft wur­de der Füh­rer­schein beschlag­nahmt, die Ermitt­lun­gen laufen.

Nach Anga­ben der Poli­zei ereig­ne­te sich der Vor­fall gegen 11:10 Uhr: Eine Ret­tungs­wa­gen­be­sat­zung war mit Son­der- und Wege­rech­ten von Hach­en in Rich­tung Müsche­de unter­wegs, als der Fah­rer eines Pkw mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit vor dem Ret­tungs­wa­gen fuhr und die sich bil­den­de Ret­tungs­gas­se für eige­ne Zwe­cke nutz­te. Inner­halb der Ret­tungs­gas­se soll er meh­re­re Fahr­zeu­ge über­holt haben. Teil­wei­se muss­ten ent­ge­gen­kom­men­de Ver­kehrs­teil­neh­mer stark abbrem­sen und aus­wei­chen, um einen Zusam­men­stoß zu verhindern.

Rettungsgassen sind ausschließlich für Einsatzfahrzeuge bestimmt

In Müsche­de hielt der Mann zunächst an, um den Ret­tungs­wa­gen pas­sie­ren zu las­sen. Anschlie­ßend setz­te er sei­ne Fahrt jedoch mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht fort und folg­te dem Ret­tungs­wa­gen laut Poli­zei erneut unter Nut­zung der Rettungsgasse.

Der Fah­rer konn­te kur­ze Zeit spä­ter ange­trof­fen wer­den. Er erklär­te, er habe zuvor sei­nen Sohn nach einer Arm­ver­let­zung aus dem Kin­der­gar­ten gebracht; dort sei ihm gesagt wor­den, das Kind müs­se ins Kran­ken­haus. Er habe ange­nom­men, der Ret­tungs­wa­gen sei wegen des­sel­ben Ein­sat­zes unter­wegs und habe „fol­gen“ wollen.

Die Poli­zei bewer­tet das Ver­hal­ten den­noch als bewuss­ten Ver­stoß gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung: Eine Lebens­ge­fahr für das Kind habe nach der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen nicht bestan­den. Durch die Fahr­wei­se sei­en zahl­rei­che Unbe­tei­lig­te sowie die Ret­tungs­kräf­te erheb­lich gefähr­det worden.

Die Poli­zei erneu­ert in die­sem Zusam­men­hang ihren Appell: Ret­tungs­gas­sen sind aus­schließ­lich für Ein­satz­fahr­zeu­ge bestimmt. Wer sie miss­braucht, ris­kiert schwe­re Unfäl­le – und kon­se­quen­te straf­recht­li­che Folgen.

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