Hochsauerlandkreis. Betrugsmaschen zum Nachteil älterer Menschen nehmen bundesweit besorgniserregende Ausmaße an. Nach Erkenntnissen der Polizei nutzen Täterinnen und Täter mittlerweile auch Todesanzeigen in örtlichen Zeitungen, um Hinterbliebene per Schockanruf zu konfrontieren und sie zur Herausgabe von Geld oder Wertsachen zu bewegen.
Täter nutzen Todesanzeigen für Betrugsmaschen
Die bei Todesanzeigen angegebenen personenbezogenen Daten dienen den Betrügern zur Untermauerung der Glaubwürdigkeit. Gerade in der Zeit rund um Beerdigungen befinden sich viele Hinterbliebene in einer emotionalen Ausnahmesituation – eine Phase, in der die Bereitschaft, Geld oder Wertsachen auszuhändigen, höher ist.
Polizei bezieht Bestatter in Prävention ein
Bei der Kriminalprävention des Hochsauerlandkreises entstand deshalb die Idee, örtliche Bestattungsunternehmen in die Präventionsarbeit einzubeziehen. Alle Bestatter im Kreis wurden zu einer Informationsveranstaltung ins Kreishaus eingeladen. Am 3. September leitete Kriminalhauptkommissar Milhoff die Schulung; die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren durchweg positiv. Eine weitere Veranstaltung ist für das kommende Jahr geplant.
Die Bestattungsunternehmen erhielten Informationsflyer und beabsichtigen, das Thema in Kondolenzgesprächen mit Angehörigen sensibel anzusprechen – insbesondere, wenn es um die Veröffentlichung von Traueranzeigen geht.
Die Polizei gibt folgende Hinweise für den Fall, dass Sie einen solchen Schockanruf erhalten:
- Lassen Sie sich nicht (zeitlich) unter Druck setzen; nehmen Sie sich Zeit, um die Angelegenheit zu überdenken und ziehen Sie bei Unsicherheit eine Vertrauensperson hinzu.
- Die Polizei ruft Sie niemals über die Notrufnummer 110 an. Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, die angeblich von der Polizei stammen. Bei Zweifel wählen Sie selbst die 110 — nicht die Rückruftaste des Anrufers.
- Legen Sie auf, wenn Sie unsicher sind oder sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie Angehörige unter der Ihnen bekannten Nummer zurück, um den Sachverhalt zu prüfen.
- Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Bedenken Sie: Die Medizinische Behandlung eines Unfallopfers ist niemals von einer vorherigen Zahlung abhängig.
(Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis)











