Ohne TÜV und Führerschein auf Autobahn unterwegs

Oeven­trop. Als eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung am Mitt­woch auf der A 46 unter­wegs war, fiel ihnen ein Pkw auf, der bereits seit meh­re­ren Mona­ten zur Haupt­un­ter­su­chung gemusst hät­te. Zwecks einer Kon­trol­le wur­de der Fah­rer des Autos von der Auto­bahn gelei­tet und in der Nähe der Abfahrt Oeven­trop ange­hal­ten. Wäh­rend der Kon­trol­le soll­te der 28 Jah­re alte Mann aus Dort­mund, der hin­ter dem Steu­er des ange­hal­te­nen Autos saß, auch sei­nen Füh­rer­schein vor­zei­gen. Zunächst gab der jun­ge Mann an, die­sen ver­ges­sen zu haben. Aller­dings konn­ten die bei­den kon­trol­lie­ren­den Poli­zis­ten Stück für Stück die Wahr­heit ans Licht brin­gen. Der 28-Jäh­ri­ge hat­te sei­nen Füh­rer­schein im Jahr 2014 abge­ben müs­sen. In der Kon­se­quenz wur­de dem Dort­mun­der die Wei­ter­fahrt unter­sagt und ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen ihn wegen Fah­rens ohne Füh­rer­schein ein­ge­lei­tet. Und wenn das Auto wei­ter­hin genutzt wer­den soll, wird der Hal­ter auch nicht dar­um her­um­kom­men, eine Haupt­un­ter­su­chung durch­füh­ren zu lassen.

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