Ohne Führerschein zur Polizei gefahren

Arns­berg. Ein 24-jäh­ri­ger Rol­ler­fah­rer kam am Don­ners­tag mit sei­nem unan­ge­mel­de­ten Motor­rol­ler zur Bezirks­dienst­wa­che im Eich­holz. Hier woll­te er eine soge­nann­te Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung für sein Fahr­zeug erhal­ten. Jetzt hat er eine Anzei­ge wegen Fah­ren ohne Ver­si­che­rungs­schutz und ohne Fahrerlaubnis.

Warmer Auspuff und versteckter Helm

Die Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung stellt die Poli­zei aus, wenn von dem zu prü­fen­den Fahr­zeug kei­ne Ori­gi­nal­pa­pie­re mehr vor­lie­gen und die Über­prü­fung ergibt, dass das Vehi­kel nicht ent­wen­det wur­de. Mit die­ser Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung kann dann zum Bei­spiel eine neue Betriebs­er­laub­nis beim Her­stel­ler bean­tragt wer­den. Der jun­ge Mann erschien gegen 16.45 Uhr in der Poli­zei­wa­che. Zur genau­en Über­prü­fung woll­te der Bezirks­be­am­te den Rol­ler anse­hen. Der Mann gab dar­auf­hin an, dass er sei­nen Rol­ler tat­säch­lich dabei habe und die­sen bis zum Park­platz am Stra­ßen­ver­kehrs­amt gescho­ben habe. An dem Klein­kraft­rad war ein altes Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen aus dem Jahr 2005 ange­bracht. Der Poli­zei­be­am­te stell­te dar­auf­hin fest, dass die Abgas­an­la­ge noch warm war. Bei der Rück­kehr zur Wache fand der Bezirks­be­am­te zudem den unter einer Bank ver­steck­ten Motor­rad­helm. Eine schlüs­si­ge Erklä­rung, war­um er den Rol­ler mit Helm bis zum Stra­ßen­ver­kehrs­amt schob und war­um der Aus­puff warm war, konn­te der jun­ge Arns­ber­ger nicht geben. Einen gül­ti­gen Füh­rer­schein konn­te der Mann auch nicht vor­le­gen. Gegen den Mann wur­de ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

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