
Warmer Auspuff und versteckter Helm
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt die Polizei aus, wenn von dem zu prüfenden Fahrzeug keine Originalpapiere mehr vorliegen und die Überprüfung ergibt, dass das Vehikel nicht entwendet wurde. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann dann zum Beispiel eine neue Betriebserlaubnis beim Hersteller beantragt werden. Der junge Mann erschien gegen 16.45 Uhr in der Polizeiwache. Zur genauen Überprüfung wollte der Bezirksbeamte den Roller ansehen. Der Mann gab daraufhin an, dass er seinen Roller tatsächlich dabei habe und diesen bis zum Parkplatz am Straßenverkehrsamt geschoben habe. An dem Kleinkraftrad war ein altes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2005 angebracht. Der Polizeibeamte stellte daraufhin fest, dass die Abgasanlage noch warm war. Bei der Rückkehr zur Wache fand der Bezirksbeamte zudem den unter einer Bank versteckten Motorradhelm. Eine schlüssige Erklärung, warum er den Roller mit Helm bis zum Straßenverkehrsamt schob und warum der Auspuff warm war, konnte der junge Arnsberger nicht geben. Einen gültigen Führerschein konnte der Mann auch nicht vorlegen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.










