Oberverwaltungsgericht erklärt Vorbescheide für Windenergieanlagen in Sundern für rechtswidrig

Sym­bol­bild Wind­kraft: Frank Albrecht / Archiv

Sun­dern. Der 22. Senat des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts für das Land Nord­rhein-West­fa­len hat mit Urteil vom 23. Febru­ar 2026 drei immis­si­ons­schutz­recht­li­che Vor­be­schei­de für jeweils eine Wind­ener­gie­an­la­ge für rechts­wid­rig und nicht voll­zieh­bar erklärt.

Umweltverträglichkeitsprüfung im Mittelpunkt

Gegen­stand des Ver­fah­rens waren Vor­be­schei­de des Hoch­sauer­land­krei­ses vom 31. Janu­ar 2025 für geplan­te Wind­ener­gie­an­la­gen in Sun­dern-Endorf (WEA 13-Pot1), Sun­dern-Alten­hel­le­feld (WEA S 01/1) und Sun­dern-Mein­ken­bracht (WEA S 04) außer­halb der Wind­vor­rang­zo­nen des Regio­nal­plans. Die Stadt Sun­dern hat­te hier­ge­gen Kla­ge erhoben.

Zen­tra­ler Streit­punkt war die Fra­ge, ob vor Ertei­lung der Vor­be­schei­de eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung hät­te durch­ge­führt wer­den müs­sen. Nach Auf­fas­sung der Stadt war dies zwin­gend erfor­der­lich, da es sich auf­grund der Anzahl und der räum­li­chen Nähe der Anla­gen um eine Wind­farm im recht­li­chen Sin­ne han­delt. Der Senat ist die­ser Argu­men­ta­ti­on gefolgt und hat fest­ge­stellt, dass die erteil­ten Beschei­de ohne die erfor­der­li­che Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung rechts­wid­rig sind und daher nicht voll­zo­gen wer­den dürfen.

Kommunale Planungshoheit im Fokus

Die Stadt Sun­dern hat­te ihre Kla­gen zudem dar­auf gestützt, dass die Vor­ha­ben außer­halb aus­ge­wie­se­ner Wind­ener­gie­be­rei­che lie­gen. Der Rat der Stadt Sun­dern hat­te aus­drück­lich ent­schie­den, bei Wind­ener­gie­an­la­gen außer­halb die­ser Berei­che nicht zuzu­stim­men und die kom­mu­na­le Pla­nungs­ho­heit inso­weit zu wah­ren. Die Stadt hat­te in der Ver­gan­gen­heit einen Flä­chen­nut­zungs­plan mit Kon­zen­tra­ti­ons­flä­chen für Wind­ener­gie erar­bei­tet und beschlos­sen, um eine geord­ne­te, raum- und natur­ver­träg­li­che Ent­wick­lung sicher­zu­stel­len. Dar­über hin­aus wur­den die von der Bezirks­re­gie­rung fest­ge­leg­ten Wind­ener­gie­be­rei­che akzep­tiert und inner­halb die­ser Berei­che Wind­ener­gie als pri­vi­le­gier­te Vor­ha­ben anerkannt.

Bürgermeisterin betont Steuerung des Ausbaus

Bür­ger­meis­te­rin Dr. Jac­que­line Bila ergriff in der Sit­zung selbst das Wort und erklär­te, dass Sun­dern mit einem Flä­chen­an­teil von nahe­zu acht Pro­zent bereits zu den stark in Anspruch genom­me­nen Kom­mu­nen beim Aus­bau der Wind­ener­gie gehört. Außer­halb der klar defi­nier­ten Wind­ener­gie­be­rei­che soll­te es kei­nen zusätz­li­chen Aus­bau geben. Nur wenn die Ent­wick­lung ver­läss­lich gesteu­ert und auf die vor­ge­se­he­nen Flä­chen kon­zen­triert wer­de, kön­ne die not­wen­di­ge Akzep­tanz für den wei­te­ren Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien in Sun­dern erhal­ten bleiben.

Anhand von Kar­ten­ma­te­ri­al mach­te sie in der münd­li­chen Ver­hand­lung zudem deut­lich, wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen die drei Anla­gen für ein­zel­ne Ort­schaf­ten hät­ten. Aus­ge­rech­net die­se Stand­or­te könn­ten in bestimm­ten Orts­la­gen zu einer nahe­zu voll­stän­di­gen Umzin­ge­lung führen.

Signalwirkung für Windenergieverfahren

Mit sei­ner Ent­schei­dung stärkt das Gericht die Bedeu­tung der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung bei umfang­rei­chen Wind­ener­gie­vor­ha­ben und setzt ein wich­ti­ges Signal, dass es sich loh­nen kann, Beschei­de über­prü­fen zu las­sen. Die Stadt Sun­dern sieht in dem Urteil einen Bei­trag zur Rechts­si­cher­heit bei der Umset­zung von Wind­ener­gie­pro­jek­ten. Ziel bleibt es, den Aus­bau der Wind­ener­gie im Ein­klang mit Land­schaft, Natur- und Arten­schutz sowie auf Grund­la­ge einer sach­ge­rech­ten kom­mu­na­len Pla­nung zu gestal­ten. Noch ist frag­lich, ob die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung nach­ge­holt wer­den kann.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Eine schrift­li­che Urteils­be­grün­dung wird den Betei­lig­ten in Kür­ze zugestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de