Kellerbrand in Wohnhaus und Fehlalarm in Flüchtlingsunterkunft

Anschlie­ßend wur­de der Kel­ler und der eben­falls ver­rauch­te Flur des Gebäu­des mit einem Hoch­leis­tungs­lüf­ter vom Brand­rauch befreit. Ein zwei­ter Ein­satz­trupp ging danach zur abschlie­ßen­den Kon­trol­le in den Kel­ler­be­reich vor, um sicher­zu­stel­len, dass kei­ne wei­te­re Gefahr mehr von etwa­igen noch vor­han­de­nen Glut­nes­tern aus­ge­hen kann. Par­al­lel dazu wur­den alle Woh­nun­gen des Hau­ses auf eine etwa­ige Ver­rau­chung oder sons­ti­ge Brand­ein­wir­kun­gen kon­trol­liert. Der Ein­satz war für die Ret­tungs­kräf­te, die  mit meh­re­ren Lösch­fahr­zeu­gen und einer Dreh­lei­ter ange­rückt waren, um 7.35 Uhr beendet.

Fehlalarm in Flüchtlingsunterkunft

Im wei­te­ren Ver­lauf die­ses Vor­mit­tags rief dann ein Fehl­alarm in einer Flücht­lings­un­ter­kunft im Rum­be­cker Holz erneut die Feu­er­wehr auf den Plan. Nach der Aus­lö­sung der auto­ma­ti­schen Brand­mel­de­an­la­ge des Objekts waren auf Grund der zahl­rei­chen in dem Gebäu­de befind­li­chen Per­so­nen und des damit ver­bun­de­nen hohen Schutz­gra­des die­ses Objekts erneut bei­de Haupt­wa­chen sowie umlie­gen­de Feu­er­wehr-Ein­hei­ten per Sire­ne alar­miert wor­den. Wie sich vor Ort jedoch schnell her­aus­stell­te, war in der Unter­kunft ein Hand­druck-Feu­er­mel­der ohne das Vor­lie­gen eines Scha­dens­er­eig­nis­ses betä­tigt wor­den und hat­te damit für den Fehl­alarm gesorgt.

Die erst­ein­tref­fen­den Ein­satz­kräf­te mel­de­ten dies umge­hend an die Leit­stel­le, die ihrer­seits die noch auf der Anfahrt befind­li­chen Ein­satz­kräf­te wie­der in ihre Stand­or­te zurück beor­der­te. „Ein sol­cher Fehl­alarm, der den Ein­satz zahl­rei­cher über­wie­gend ehren­amt­li­cher Ein­satz­kräf­te erfor­dert, ist beson­ders ärger­lich, da die ehren­amt­lich täti­gen Wehr­leu­te hier­für ihre Arbeits­stel­len ver­las­sen müs­sen, und dies letzt­lich ohne bestä­tig­ten Grund“, so Stadt­brand­in­spek­tor Peter Krämer.

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