Gegen Radfahrer ohne Licht lag Haftbefehl vor

Neheim. In der Nacht zum Don­ners­tag hiel­ten die Beam­ten der Poli­zei­wa­che Arns­berg einen Rad­fah­rer an. Die­ser fuhr ohne Licht. Die anschlie­ßen­de Über­prü­fung ergab, dass der Mann per Haft­be­fehl gesucht wurde.

Verurteilung wegen Körperverletzung

Gegen 1 Uhr stopp­ten die Beam­ten auf der Möh­ne­stra­ße die vor­läu­fig letz­te Fahr­rad­fahrt des 24-jäh­ri­gen Arns­ber­gers. Bei der anschlie­ßen­den Per­so­na­li­en­über­prü­fung stell­te sich her­aus, dass gegen den Mann ein mehr­mo­na­ti­ger Haft­be­fehl wegen eines Kör­per­ver­let­zungs­de­likts vor­lag. Der Mann wur­de fest­ge­nom­men und zwi­schen­zeit­lich an eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt übergeben.

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