
Sundern. Der Nachweis der Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei einer Wildgans in Sundern ist endgültig bestätigt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Befund am 5. Januar abschließend verifiziert.
Die Wildgans war zuvor auf einem Privatgrundstück in der Sunderner Kernstadt verendet aufgefunden worden. Der Tierkörper wurde durch die Stadt Sundern geborgen und nach Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt am 22. Dezember 2025 zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg gebracht. Dort fielen erste Tests bereits positiv aus; zur endgültigen Bestätigung wurden Proben an das FLI weitergeleitet.
Es handelt sich um den dritten bestätigten Geflügelpest-Fall bei einem Wildvogel im Hochsauerlandkreis. Bereits im November 2025 war das Virus bei einem Kranich und einem Bussard nachgewiesen worden. Da auch der aktuelle Nachweis einen Wildvogel betrifft, ist die Einrichtung von Restriktionszonen nicht vorgesehen.
Verendete Wildvögel melden
Das Kreisveterinäramt empfiehlt Geflügelhaltern dennoch, ihr Geflügel eigenverantwortlich und vorsorglich aufzustallen – aktuell insbesondere im Bereich der Stadt Sundern. Zudem wird nochmals ausdrücklich daran erinnert, die rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, um einen Viruseintrag in Bestände zu verhindern. Informationen zu geeigneten Maßnahmen stellt der Hochsauerlandkreis auf seiner Internetseite im Bereich Tiergesundheit/Geflügelpest bereit.
Darüber hinaus bittet das Veterinäramt die Bevölkerung, verendet aufgefundene Wildvögel – insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher sowie Zugvögel wie Kraniche oder Gänse – zu melden. Die Untersuchungen dienen der Risikobewertung und Einschätzung der Verbreitung in der Region.








