Förderprogramm im Wandel: Volksbank Sauerland rät Unternehmen zum schnellen Handeln

Hoch­sauer­land­kreis. Die Volks­bank Sau­er­land weist Unter­neh­men in der Regi­on auf bevor­ste­hen­de Anpas­sun­gen im För­der­pro­gramm NRW.BANK.Invest Zukunft hin. Die NRW.BANK hat ange­kün­digt, zum 1. Febru­ar 2026 sowohl die zuläs­si­gen Ver­wen­dungs­zwe­cke als auch ein­zel­ne Kon­di­tio­nen des erst im Mai 2025 neu auf­ge­leg­ten Pro­gramms zu verändern.

Das För­der­pro­gramm unter­stützt Inves­ti­tio­nen in Kli­ma­schutz, Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Ener­gie­ein­spa­rung, Mobi­li­tät, Digi­ta­li­sie­rung sowie Inno­va­ti­on. Unter­neh­men pro­fi­tie­ren dabei von zins­ver­güns­tig­ten Dar­le­hen und – für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men – von Tilgungszuschüssen.

„Das Pro­gramm NRW.BANK.Invest Zukunft ist für vie­le Betrie­be im Sau­er­land ein wich­ti­ger Bau­stein bei der Finan­zie­rung nach­hal­ti­ger und zukunfts­ori­en­tier­ter Inves­ti­tio­nen“, erklärt Ste­fan Hüt­te, Regio­nal­markt­lei­ter Fir­men­kun­den­bank. „Umso wich­ti­ger ist es jetzt, die ange­kün­dig­ten Ände­run­gen früh­zei­tig zu ken­nen und bei lau­fen­den oder geplan­ten Vor­ha­ben zu berücksichtigen.“

Wesentliche Änderungen ab Februar 2026

Ab dem 1. Febru­ar 2026 gel­ten unter ande­rem fol­gen­de Anpassungen:

  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind künf­tig nur noch in Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren geför­der­ten Maß­nah­men förderfähig.
  • Elek­tro-Pkw der Klas­se M1 (bis neun Sitz­plät­ze) ohne beson­de­re Zweck­be­stim­mung sind nicht mehr förderfähig.
  • Die För­de­rung von selbst­fah­ren­den Arbeits­ma­schi­nen mit Ver­bren­nungs­mo­tor entfällt.
  • Im Bereich Digi­ta­li­sie­rung wird die För­de­rung von Non-IT-Hard­ware eingestellt.
  • Die erfor­der­li­che Ener­gie­ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung bei neu­en oder gene­ral­über­hol­ten Maschi­nen und Anla­gen wird ein­heit­lich auf min­des­tens 25 Pro­zent angehoben.

Posi­tiv für Unter­neh­men: Die Til­gungs­nach­läs­se für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men blei­ben wei­ter­hin in vol­ler Höhe erhal­ten. Ledig­lich die maxi­ma­le Zins­ver­güns­ti­gung wird von bis­her 2,0 Pro­zent auf 1,5 Pro­zent angepasst.

„Unter­neh­men, die aktu­ell kon­kre­te Inves­ti­tio­nen pla­nen, soll­ten jetzt prü­fen, ob eine Antrag­stel­lung noch unter den bestehen­den Kon­di­tio­nen sinn­voll ist“, betont Micha­el Kös­ter, Regio­nal­markt­lei­ter Fir­men­kun­den­bank. „Anträ­ge, die vor dem 1. Febru­ar 2026 ein­ge­reicht wer­den, kön­nen – vor­be­halt­lich der För­der­zu­sa­ge – noch von den bis­he­ri­gen För­der­be­din­gun­gen pro­fi­tie­ren.“ Die Fir­men­kun­den­be­ra­te­rin­nen und ‑bera­ter der Volks­bank Sau­er­land  ste­hen Unter­neh­men ger­ne für eine indi­vi­du­el­le Bera­tung und die Prü­fung der För­der­mög­lich­kei­ten zur Verfügung.

 

 

 

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