Hochsauerlandkreis. Die Volksbank Sauerland weist Unternehmen in der Region auf bevorstehende Anpassungen im Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft hin. Die NRW.BANK hat angekündigt, zum 1. Februar 2026 sowohl die zulässigen Verwendungszwecke als auch einzelne Konditionen des erst im Mai 2025 neu aufgelegten Programms zu verändern.
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Mobilität, Digitalisierung sowie Innovation. Unternehmen profitieren dabei von zinsvergünstigten Darlehen und – für kleine und mittlere Unternehmen – von Tilgungszuschüssen.
„Das Programm NRW.BANK.Invest Zukunft ist für viele Betriebe im Sauerland ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung nachhaltiger und zukunftsorientierter Investitionen“, erklärt Stefan Hütte, Regionalmarktleiter Firmenkundenbank. „Umso wichtiger ist es jetzt, die angekündigten Änderungen frühzeitig zu kennen und bei laufenden oder geplanten Vorhaben zu berücksichtigen.“
Wesentliche Änderungen ab Februar 2026
Ab dem 1. Februar 2026 gelten unter anderem folgende Anpassungen:
- Photovoltaikanlagen sind künftig nur noch in Kombination mit weiteren geförderten Maßnahmen förderfähig.
- Elektro-Pkw der Klasse M1 (bis neun Sitzplätze) ohne besondere Zweckbestimmung sind nicht mehr förderfähig.
- Die Förderung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Verbrennungsmotor entfällt.
- Im Bereich Digitalisierung wird die Förderung von Non-IT-Hardware eingestellt.
- Die erforderliche Energieeffizienzsteigerung bei neuen oder generalüberholten Maschinen und Anlagen wird einheitlich auf mindestens 25 Prozent angehoben.
Positiv für Unternehmen: Die Tilgungsnachlässe für kleine und mittlere Unternehmen bleiben weiterhin in voller Höhe erhalten. Lediglich die maximale Zinsvergünstigung wird von bisher 2,0 Prozent auf 1,5 Prozent angepasst.
„Unternehmen, die aktuell konkrete Investitionen planen, sollten jetzt prüfen, ob eine Antragstellung noch unter den bestehenden Konditionen sinnvoll ist“, betont Michael Köster, Regionalmarktleiter Firmenkundenbank. „Anträge, die vor dem 1. Februar 2026 eingereicht werden, können – vorbehaltlich der Förderzusage – noch von den bisherigen Förderbedingungen profitieren.“ Die Firmenkundenberaterinnen und ‑berater der Volksbank Sauerland stehen Unternehmen gerne für eine individuelle Beratung und die Prüfung der Fördermöglichkeiten zur Verfügung.







