Vergebliche Flucht – ohne Führerschein und unter Drogen

Arns­berg. Am Mitt­woch mit­tag gegen 11.40 Uhr über­wach­ten Beam­te der Poli­zei­wa­che Arns­berg in der Stra­ße „Altes Feld“ die gefah­re­ne Geschwin­dig­keit. Bei der Kon­trol­le fiel ihnen ein Fahr­zeug mit pol­ni­schem Kenn­zei­chen auf. Der Mann am Steu­er tele­fo­nier­te mit sei­nem Han­dy und soll­te daher ange­hal­ten wer­den. Auf die Anhal­te­zei­chen hin ver­rin­ger­te er kurz sei­ne Geschwin­dig­keit, fuhr dann aber an der Kon­troll­stel­le vor­bei und ver­such­te zu fliehen.

Beamte stellten Flüchtigen an einem Steilhang

Die Beam­ten nah­men sofort die Ver­fol­gung auf, hat­ten den Wagen aber zunächst aus den Augen ver­lo­ren. Von einer Jog­ge­rin beka­men sie den Hin­weis, dass ein Auto am nahe­ge­le­ge­nen Wald­rand abge­stellt wor­den sei. Es han­del­te sich dabei um das gesuch­te Fahr­zeug. Der Fah­rer ver­such­te wei­ter zu Fuß durch den Wald einen Steil­hang hoch zu flüch­ten, konn­te aber von den Beam­ten gestellt wer­den. Er wur­de vor­läu­fig fest­ge­nom­men und zur Wache gebracht. Dort stell­te sich her­aus, dass der 32-jäh­ri­ge Mann unter Dro­gen­ein­fluss stand. Daher wur­de ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen erga­ben, dass er kei­nen Füh­rer­schein hat und nicht in Deutsch­land wohnt. Nach­dem sei­ne Iden­ti­tät fest­ge­stellt wer­den konn­te, muss­te er eine Sicher­heits­leis­tung erbrin­gen und konn­te ent­las­sen werden.

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