Polizei: Keine bösen Absichten beim Ansprechen

Voß­win­kel. „Kei­ne bösen Absich­ten!“ Die Poli­zei gibt Ent­war­nung bei einem Vor­fall in Voß­win­kel, der für viel Auf­re­gung gesorgt hat.

Ermittlungen klären Missverständnis auf

Wie bereits berich­tet, sol­len am Diens­tag in Voß­win­kel meh­re­re Kin­der von einem unbe­kann­ten Mann ange­spro­chen und ver­folgt wor­den sein. „Dank der genau­en Beschrei­bung der Kin­der konn­te der Sach­ver­halt geklärt wer­den. Böse Absich­ten hat­te der Mann nicht“, so Poli­zei­spre­cher Hol­ger Glare­min. Durch die Per­so­nen­be­schrei­bung wur­de eine Fami­lie aus Voß­win­kel auf den Sach­ver­halt auf­merk­sam. Da die Beschrei­bung auf den Vater zutraf, mel­de­ten sie sich bei der Poli­zei. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen konn­ten das Miss­ver­ständ­nis aufklären.

Mann begleitete seine eigenen Kinder

Wie die Kin­der befand sich der Mann mit sei­nen bei­den Kin­dern eben­falls auf dem Schul- und Kin­der­gar­ten­weg. Das „Hey-Rufen“ galt sei­nen eige­nen Kin­dern. Nach­dem er das ers­te Kind zum Kin­der­gar­ten gebracht hat­te, beglei­te­te er sein ande­res Kind zur Schu­le und war­te­te, bis die­ses im Schul­ge­bäu­de ver­schwand. Hier­durch nah­men die Kin­der an, dass der Mann sie ver­folg­te und beob­ach­te­te. Die Schul­lei­tung wur­de bereits über das Miss­ver­ständ­nis informiert.

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