Im Streit Scheibe einer Bank eingeschlagen

Polizei_Hochsauerlandkreis_02Neheim.  „Der Dumm­heit folgt die Stra­fe auf den Fuß“ – so fasst die Poli­zei das Ergeb­nis zusam­men­fas­sen, dass eine Strei­tig­keit am Sams­tag­abend in der Haupt­stra­ße in Neheim nach sich zog. Hier hat­ten sich vier Jugend­li­che zusam­men­ge­fun­den und offen­sicht­lich reich­lich dem Alko­hol zuge­spro­chen. Dabei kam es zwi­schen zwei 18-jäh­ri­gen Män­nern zu einem Streit. Einer der Kon­tra­hen­ten schlug sei­nen Geg­ner zunächst ins Gesicht, um dann noch ein­mal zum Frus­tra­ti­ons­ab­bau einen Schlag gegen eine Fens­ter­schei­be aus­zu­füh­ren. Offen­sicht­lich war die­ser hef­tig genug, die Mehr­fach­ver­gla­sung zu zerstören.

18-jähriger Verletzte sich an Hand

Der schlag­ge­wal­ti­ge 18-Jäh­ri­ge habe sich dabei schein­bar nicht uner­heb­lich an sei­ner Hand ver­letzt, heißt es im Poli­zei­be­richt. Da das dahin­ter lie­gen­de Büro zu einer Bank gehör­te, wur­de die Poli­zei schnell auf den Plan geru­fen. Sie konn­te auf­grund einer Zeu­gen­aus­sa­ge auch schnell die vom Tat­ort geflüch­te­te Jugend­grup­pe auf­fin­den. Der 18-jäh­ri­ge Ver­letz­te habe es jedoch für ange­bracht gehal­ten, sich der Anspra­che und mög­li­chen Hil­fe der Poli­zei durch Flucht zu ent­zie­hen. Sei­ne Per­so­na­li­en konn­ten jedoch fest­ge­stellt wer­den. Ihn erwar­te nun eine Straf­an­zei­ge wegen Sach­be­schä­di­gung. Um die Behand­lung sei­ner Ver­let­zung wer­de er sich selb­stän­dig küm­mern müssen.

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