
Vorsicht bewährt vor Ärger
„Natürlich ist nicht jeder, der seine mobilen Handwerksdienste anbietet, gleichzeitig ein Betrüger,“ so Scheer. „Allerdings kann ein entsprechend vorsichtiger Umgang im Zusammenhang mit derartigen Aufträgen vor späterem Ärger bewahren.“
Die Tipps der Polizei:
- Leisten Sie keine Vorauszahlungen, auch nicht wenn damit Material gekauft werden soll.
- Überzeugen Sie sich von der fachgerechten Ausführung der Arbeiten, bevor Sie die Rechnung bezahlen. Denn bei reisenden Handwerkern ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder Widerrufsrechten schwierig, teilweise sogar unmöglich.
- Bezahlen Sie ausschließlich die beauftragten Arbeiten und den vereinbarten Preis. Auf auffällig günstige Angebote sollten Sie mit erhöhtem Misstrauen reagieren.
- Fragen Sie im Zweifelsfall bei einer Handwerkskammer oder der Verbraucherzentrale nach.
- Holen Sie wenn möglich ein Vergleichsangebot für die geplanten Arbeiten ein, um vergleichen zu können.
- Die Polizei rät außerdem dazu, sich immer die Reisegewerbekarte zeigen zu lassen.
- Sollten Sie von reisenden Handwerkern betrogen worden sein, erstatten Sie bitte schnellstmöglich Anzeige bei Ihrer Polizei.









