Oeventroper läuft brennend aus Erdgeschosswohnung

Nach Ein­gang des Not­rufs bei der Feu­er­wehr-Leit­stel­le in Mesche­de alar­mier­te die­se umge­hend ein Groß­auf­ge­bot an Ret­tungs­kräf­ten. Im Ein­zel­nen eil­ten die Haupt­wa­chen Arns­berg und Neheim, der Lösch­zug Oeven­trop, die Lösch­grup­pe Rum­beck, der Lösch­zug Arns­berg, der Fern­mel­de­dienst der Arns­ber­ger Feu­er­wehr sowie der Ret­tungs­dienst mit zahl­rei­chen Fahr­zeu­gen zum Ein­satz­ort. Beim Ein­tref­fen der ers­ten Kräf­te schlu­gen Flam­men aus den zur Stra­ße gele­ge­nen Fens­tern der Brand­woh­nung. Die übri­gen Haus­be­woh­ner hat­ten sich bereits aus eige­ner Kraft in Sicher­heit brin­gen kön­nen. Die Feu­er­wehr begann umge­hend mit den Lösch­ar­bei­ten, die mit meh­re­ren Ein­satz­trupps unter schwe­rem Atem­schutz im Innen­an­griff durch­ge­führt wur­den. Die­se hat­ten den Brand nach kur­zer Zeit unter Kon­trol­le. Im wei­te­ren Ein­satz­ver­lauf wur­de die betrof­fe­ne Woh­nung mit Hil­fe einer Wär­me­bild­ka­me­ra auf ver­blie­be­ne Glut­nes­ter abgesucht.

42-jähriger Bewohner mit Rettungshubschrauber in Spezialklinik geflogen

Der schwer ver­letz­te Mann wur­de vor Ort in einem Ret­tungs­wa­gen behan­delt und danach mit dem ange­for­der­ten Ret­tungs­hub­schrau­ber Chris­toph 8 in eine Kli­nik nach Dort­mund geflo­gen. Die Mut­ter des Ver­letz­ten, die sich zum Zeit­punkt des Bran­des in ihrer Woh­nung über der Brand­woh­nung befand, wur­de auf Grund der dra­ma­ti­schen Gescheh­nis­se, die sie mit­er­le­ben muss­te, eben­falls vom Ret­tungs­dienst ver­sorgt und mit einem Schock in das Arns­ber­ger Kran­ken­haus trans­por­tiert. Zudem wur­de eine Kat­ze, die sich eben­falls in der Brand­woh­nung befand, durch die Rauch­ga­se ver­letzt und von einem Fahr­zeug der Feu­er­wehr zu einem Tier­arzt gefah­ren, wo sie zur wei­te­ren Behand­lung verblieb.
Die Kri­mi­nal­po­li­zei hat Ermitt­lun­gen zur Brand­ur­sa­che und zur Scha­dens­hö­he auf­ge­nom­men. Die letz­te Ein­heit der Feu­er­wehr, die ins­ge­samt mit rund 80 Ein­satz­kräf­ten vor Ort war, konn­te nach zwei­ein­halb Stun­den wie­der in ihren Stand­ort einrücken.

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