Arnsberg. Im Oktober startet wieder das Bewerbungsverfahren um die Ehrenamtskarte NRW. Diese können Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, bei der Stadt Arnsberg – Geschäftsstelle Engagementförderung – beantragen. Interessierte können das Antragsformular aber auch herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, von zwei Verantwortlichen ihres Vereines, ihrer Institution, Initiative unterschreiben lassen und an die Stadt Arnsberg zurücksenden.
Gedacht vor allem für die stillen Helfer
Die Ehrenamtskarte soll an Bürger und Bürgerinnen ausgegeben werden, die sich über das normale Maß hinaus engagieren und nicht bereits auf anderem Wege eine Würdigung ihrer Arbeit erhalten haben. Die Karte richtet sich insbesondere an die stillen Helferinnen und Helfer in Vereinen, Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße in sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.
Die Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, wurde 2009 erstmals in Arnsberg verliehen. Zur Übergabe an damals 171 Arnsberger war eigens der damalige Minister Armin Laschet nach Arnsberg gekommen und hatte Arnsberg als „Hauptstadt des Ehrenamtes“ bezeichnet. Bei der zweiten Verleihung ging die Ehrenamtskarte an 112 Bürger der Stadt.
Ermäßigungen bei Eintrittspreisen und Freikartenverlosung

Die Voraussetzungen:
- das durchschnittliche wöchentliche ehrenamtliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden
- im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen
- das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre
- die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in der Stadt Arnsberg erbracht werden
- der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt und von zwei verantwortlichen Personen (in der Regel Vorstandsmitglieder) des Vereins, der Institution unterzeichnet werden
- der Antragsstellende muss bereits seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sein
Besonderheiten:
- Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine oder
- bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen, die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld.
- Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt.
- Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es bei der Geschäftsstelle Engagementförderung Arnsberg, Petra Vorwerk-Rosendahl, Clemens-August-Straße 116, 59821 Arnsberg, Telefon 02931 9638104 oder unter p.vorwerk-rosendahl@arnsberg.de.










