Zeuge bringt verbotene Messer zur Vernehmung mit

Mesche­de. Eigent­lich soll­te ein 63-jäh­ri­ger Mann aus Ols­berg bei der Kri­mi­nal­po­li­zei in Mesche­de ledig­lich als Zeu­ge aus­sa­gen. Doch der Ter­min am Mitt­woch­mor­gen (25. Febru­ar) nahm eine uner­war­te­te Wen­dung: Am Ende wur­de gegen den Mann selbst ermittelt.

Zu Beginn der Ver­neh­mung gab der 63-Jäh­ri­ge laut Poli­zei an, zwei Mes­ser bei sich zu tra­gen. Als er die­se vor­zeig­te, stell­ten die Beam­ten fest, dass es sich um ver­bo­te­ne Spring­mes­ser handelte.

Aus Zeugen wird Beschuldigter

Die Kri­mi­nal­po­li­zei lei­te­te dar­auf­hin ein Ver­fah­ren wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz ein. Die Mes­ser wur­den sicher­ge­stellt und ver­blie­ben bei der Poli­zei. Wei­te­re Details zu den Hin­ter­grün­den wur­den zunächst nicht bekannt.

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass Offen­heit bei Ver­neh­mun­gen zwar grund­sätz­lich sinn­voll sei, ver­bo­te­ne Gegen­stän­de jedoch nicht mit­ge­führt wer­den soll­ten. Vor Ter­mi­nen bei der Poli­zei emp­fiehlt es sich daher, Taschen und Klei­dung zu über­prü­fen – sonst kann aus einer Zeu­gen­aus­sa­ge schnell ein eige­ner Ermitt­lungs­fall werden.

 

 

 

 

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