Arnsberg. Im Alexianer Klinikum Hochsauerland werden künftig mehr operative Eingriffe ambulant oder kurzstationär durchgeführt. Hintergrund sind die vom Gesetzgeber eingeführten sogenannten Hybrid-DRGs – neue Abrechnungs- und Versorgungsformen, die bestimmte Operationen betreffen und eine sektorübergreifende Behandlung fördern sollen. Wichtig ist dabei: Die Einführung der Hybrid-DRGs ist eine bundesweite gesetzliche Vorgabe und keine eigenständige Entscheidung des Klinikums.
Medizinischer Fortschritt ermöglicht kürzere Aufenthalte
„Medizinische Fortschritte ermöglichen heute bei vielen Eingriffen eine sichere Behandlung ohne längeren Krankenhausaufenthalt – beispielsweise durch schonende minimalinvasive OP-Techniken und moderne, gut verträgliche Narkoseverfahren“, erklärt Dr. med. Clemens Kehren, Ärztlicher Direktor, Chefarzt der Anästhesiologie und OP-Manager im Alexianer Klinikum Hochsauerland. Für die Patientinnen und Patienten bringt diese Entwicklung spürbare Vorteile, ohne dass sie auf die gewohnt hohe Qualität verzichten müssen. Die Erholung in der vertrauten häuslichen Umgebung wird von vielen Menschen als angenehmer empfunden und kann den Heilungsprozess unterstützen. Gleichzeitig verfolgt die Gesundheitspolitik mit der Ambulantisierung ein wichtiges Reformziel: Krankenhäuser sollen entlastet und stationäre Kapazitäten gezielt für Patientinnen und Patienten mit akutem und komplexem Behandlungsbedarf freigehalten werden.
Hybrid-DRGs als gesetzlicher Rahmen
Welche Eingriffe von Krankenhäusern als ambulante Operation (AOP) oder als Hybrid-DRG umgesetzt werden müssen, ist bundeseinheitlich geregelt. Bei ambulanten Operationen handelt es sich um kleinere bis mittlere chirurgische Eingriffe. Hybrid-DRGs betreffen dabei Fälle „an der Grenze“ zwischen ambulant und stationär: Abhängig vom Gesundheitszustand kann derselbe Eingriff hierbei ambulant oder kurzstationär erfolgen.
Patientensicherheit hat oberste Priorität
Die medizinische Behandlung und insbesondere der operative Eingriff wird im Alexianer Klinikum Hochsauerland weiterhin durch erfahrene Teams und unter Einhaltung strengster Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben durchgeführt. Auch nach der Operation sind die Patientinnen und Patienten weiterhin gut aufgehoben.
Ambulant operiert wird nur, wenn der Eingriff gut planbar ist und keine medizinischen Gründe für einen stationären Aufenthalt sprechen. Die verantwortlichen Krankenhausärzte entscheiden nach eingehender Untersuchung gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten, ob die Operation ambulant durchgeführt werden kann. Sollte es medizinisch notwendig sein, bleibt eine stationäre Behandlung selbstverständlich möglich.
Nachbehandlung wird stärker ambulant organisiert
Eine der größten Veränderungen liegt in der Organisation der Nachsorge: Die postoperative Versorgung findet künftig häufiger ambulant statt – etwa in der hausärztlichen Praxis oder bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten.
Um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen, stimmen die Fachkliniken des Alexianer Klinikum Hochsauerland die Abläufe und Verantwortlichkeiten eng mit niedergelassenen Praxen und zuweisenden Ärztinnen und Ärzten ab. Ziel sind klare Prozesse, transparente Informationen und eine lückenlose Weiterbehandlung.
Beispiele für Eingriffe, die ambulant erfolgen
Bundesweit wurde der Hybrid-DRG-Katalog zuletzt deutlich erweitert. So sind beispielsweise folgende Bereiche hinzugekommen bzw. neu abbildbar: Blinddarmentfernung, Gallenblasenentfernung, Gallengangsspiegelungen, Endosonographie des oberen Gastrointestinaltrakts (Gallenwege, Raumforderungen Magen/Duodenum, Pankreas), Minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien (Herzkranzgefäße), bestimmte Minimalinvasive Eingriffe an peripheren Gefäßen, Frakturosteosynthesen (operative Versorgung bestimmter Knochenbrüche, z. B. Stabilisierung). Zusätzlich wurden – neben neuen Fallgruppen – auch bestehende Hybrid-DRGs durch weitere Behandlungsverfahren erweitert, unter anderem in Bereichen wie Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen (Gelenkversteifungen).
Zu den häufigsten ambulanten Eingriffen im Klinikum zählten 2025 unter anderem: Koloskopien, endoskopische Biopsien am unteren Verdauungstrakt, arthroskopische Eingriffe am Gelenkknorpel und an den Menisken, Linksherzkatheter-Untersuchungen ohne weitere Maßnahmen, endoskopische Polypenentfernungen sowie weitere endoskopische Eingriffe am Darm, Implantation oder Wechsel von Katheterverweilsystemen, Metallentfernungen und weitere Verfahren.





