Zwei Jugendliche bei E‑Scooter-Unfall in Hüsten verletzt

Arnsberg/Hüsten. Bei einem Ver­kehrs­un­fall am Ber­li­ner Platz sind am Mitt­woch­nach­mit­tag zwei Jugend­li­che ver­letzt wor­den. Nach Anga­ben der Poli­zei ereig­ne­te sich der Unfall gegen 16 Uhr.

Eine 17-Jäh­ri­ge aus Arns­berg war mit einem E‑Scooter auf einem asphal­tier­ten Weg in Rich­tung Neheim unter­wegs. Hin­ter ihr fuhr eine 16-Jäh­ri­ge – eben­falls auf einem E‑Scooter. Als die 17-Jäh­ri­ge eine Grup­pe von Fuß­gän­gern über­ho­len woll­te, kam sie aus bis­lang unge­klär­ter Ursa­che vom Weg ab und geriet auf eine Rasenfläche.

Zusammenstoß mit Stromverteilerkasten

In der Fol­ge prall­ten bei­de Jugend­li­chen gegen einen Strom­ver­tei­ler­kas­ten. Die 17-jäh­ri­ge Fah­re­rin war nach dem Auf­prall kurz­zei­tig bewusst­los. Bei­de erlit­ten leich­te Ver­let­zun­gen und wur­den mit einem Ret­tungs­wa­gen in ein Kran­ken­haus gebracht.

Die Poli­zei nimmt den Unfall zum Anlass, auf die gel­ten­den Regeln für E‑Scooter hinzuweisen.

Polizei erinnert an Vorschriften

E‑Scooter dür­fen grund­sätz­lich nur auf Rad­we­gen genutzt wer­den. Ist kein Rad­weg vor­han­den, ist das Fah­ren auf der Fahr­bahn erlaubt. Geh­we­ge und Fuß­gän­ger­zo­nen sind tabu, sofern sie nicht aus­drück­lich frei­ge­ge­ben sind. Zudem darf ein E‑Scooter nur von einer Per­son genutzt wer­den, das Min­dest­al­ter beträgt 14 Jahre.

Die Nut­zung von Mobil­te­le­fo­nen wäh­rend der Fahrt ist ver­bo­ten. Alko­hol- und Dro­gen­ein­fluss wer­den wie bei ande­ren Kraft­fahr­zeu­gen geahn­det. Das Tra­gen eines Helms ist nicht vor­ge­schrie­ben, wird jedoch empfohlen.

Gera­de beim Über­ho­len von Fuß­gän­gern oder auf engen und unebe­nen Wegen sei beson­de­re Vor­sicht gebo­ten, so die Poli­zei. Rück­sicht­nah­me und ange­pass­te Geschwin­dig­keit trü­gen wesent­lich zur Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr bei.

 

 

 

 

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