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Zonenregelung statt Parkausweise für Elektrofahrzeuge

Arns­berg. Das Arns­ber­ger Modell­pro­jekt „Umwelt­parken“ wur­de zu Beginn des Jah­res 2016 von einer Aus­weis­re­ge­lung in eine Zonen­re­ge­lung über­führt. Die Beschil­de­rung der Zonen im Stadt­ge­biet ist nun abge­schlos­sen. „Damit passt die Stadt Arns­berg das bis­he­ri­ge Umwelt­parken mit Son­der­aus­weis den neu­en gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­set­zes – EMoG – an,“ so Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura.

Stadt Arnsberg fördert Elektromobilität

Erlaubt kostenloses Parken: Zusatzzeichen „E-Fahrzeuge frei“ (gem. 39 Abs. 10 StVO)
Erlaubt kos­ten­lo­ses Par­ken: Zusatz­zei­chen „E‑Fahrzeuge frei“ (gem. 39 Abs. 10 StVO)

Dem­nach dür­fen E‑Fahrzeuge, die den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen und über den Zusatz „E“ auf dem Kenn­zei­chen oder eine geson­der­te Pla­ket­te ver­fü­gen, in den durch Zusatz­zei­chen aus­ge­wie­se­nen Bereichen

  • Neheim Innen­stadt,
  • Neheim Goe­the­stra­ße,
  • Arns­berg Neu­stadt (Brü­cken­platz, Cle­mens-August-Stra­ße, Zum Schüt­zen­hof, Rum­be­cker Stra­ße und Gutenbergplatz),
  • Steinweg/Alter Markt,
  • Jäger-/Kö­nig­stra­ße

kos­ten­frei parken.

Alte Ausweise ungültig

„Die Stadt Arns­berg erhofft sich dadurch, einen Anreiz zum Kauf von Elek­tro­fahr­zeu­gen zu leis­ten und zukünf­tig die Lärm- und Schad­stoff­be­las­tun­gen in die­sen Innen­stadt­be­rei­chen zu sen­ken,“ so Schnura. „Die Stadt­ver­wal­tung weist noch ein­mal dar­auf hin, dass die bis­he­ri­gen Park­aus­wei­se zum Umwelt­parken ihre Gül­tig­keit zum 31. Dezem­ber 2015 ver­lo­ren haben.“

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