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WISU: „Werden diesem Haushalt nicht zustimmen“

Die neuen Ratsmitglieder der WISU in Sundern: von links Christoph Schulte, Sven Franke, Hans Klein, Andreas Bahde, Werner Kaufmann (Foto: WiSu)
Die Frak­ti­on der WISU im Sun­derner Rat: von links Chris­toph Schul­te, Sven Fran­ke, Hans Klein, Andre­as Bah­de, Wer­ner Kauf­mann (Foto: WiSu)

Sun­dern. “Es muss end­lich etwas pas­sie­ren in Sun­dern – wir müs­sen zurück zu einer Haus­halts­füh­rung  wel­che trans­pa­rent, sozi­al aus­ge­gli­chen und zukunfts­ori­en­tiert ist – dafür sind wir ange­tre­ten”, ver­kün­det die fünf­köp­fi­ge WISU-Frak­ti­on im Sun­derner Rat im Vor­feld der Haus­halts­be­ra­tung im Rat am Don­ners­tag und kün­digt an, dem vor­lie­gen­den Haus­halts­ent­wurf nicht zuzustimmen

Warnung vor kommunaler Bankrotterklärung

Der Arnsberger Haushaltsplan für 2014 und 2015 wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen. (Foto. Tim Reckmann  / pixelio.de)
Im Sun­derner Haus­halt für 2015 fehlt noch fast eine Mil­li­on Euro. (Foto. Tim Reck­mann / pixelio.de)

Die WISU habe die Befürch­tung, dass ohne einen sol­chen Haus­halt Sun­dern das Schick­sal wie z. B der Stadt Alte­na dro­he und der soge­nann­te Spar­kom­mis­sar der Bezirks­re­gie­rung die Geschäf­te der Stadt über­neh­me, heißt es in einer Pres­se­er­klä­rung. Damit wäre die Stadt hand­lungs­un­fä­hig und fremd bestimmt. Die ver­gan­ge­ne Poli­tik dür­fe nicht zu die­ser kom­mu­na­len Bank­rott­erklä­rung füh­ren, so die WISU, denn er deso­la­te Haus­halt in Sun­dern sei das Ergeb­nis von Jahr­zehn­ten unfä­hi­ger Poli­tik. Dazu der Haus­halts­exper­te der WISU Wer­ner Kauf­mann: „Noch immer hat die Stadt Sun­dern kei­nen gül­ti­gen Haus­halt für 2015. Der der­zei­ti­ge Ent­wurf der Ver­wal­tung weist immer noch einen Fehl­be­trag auf.  Ein Mil­lio­nen­be­trag fehlt und muss über Kre­di­te abge­deckt wer­den – die­ser Zustand ist untrag­bar. Die­ses gilt ins­be­son­de­re, wenn man die der­zei­ti­ge Gesamt­ver­schul­dung von weit über 100 Mio. Euro betrach­tet. Die WISU wird einem sol­chen Haus­halts­ent­wurf nicht zustim­men können.“

Keine neuen Stellen und Besetzungsstopp

„Was der CDU-geführ­te Rat über Jahr­zehn­te zuge­las­sen hat, kann nicht inner­halb weni­ger Wochen ins Posi­ti­ve gelenkt wer­den,“ sagt WISU-Rats­mit­glied Andre­as Bah­de. „Die WISU ver­langt daher grund­sätz­li­che Ver­än­de­run­gen bei der Aus­ga­ben­po­li­tik. Wer mehr Geld­mit­tel benö­tigt als vor­her vom Rat bewil­ligt wur­de, muss die­ses künf­tig den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und dem Rat auch erklä­ren“, so Kauf­mann.  “Solan­ge ein Haus­halt sich im Minus befin­det, dür­fen kei­ne neu­en Stel­len geschaf­fen wer­den, es stellt ja auch kein pri­va­ter Haus­halt einen Gärt­ner ein, wenn er die täg­li­chen Lebens­mit­tel durch Kre­di­te finan­ziert“. Wei­ter for­dert die WISU einen Stopp von Beset­zun­gen frei­er Stel­len in der Ver­wal­tung, bis ein aus­ge­gli­che­ner Haus­halt vor­ge­legt wer­den kann. “ Der Per­so­nal­schlüs­sel der Stadt lie­ge deut­lich über dem Durch­schnitt ver­gleich­ba­rer Städ­te, das kön­ne in Zei­ten lee­rer Kas­sen ein­fach nicht sein. „Aber die WISU will auch im Klei­nen spa­ren, nach dem Mot­to Klein­vieh macht auch Mist soll jede Aus­ga­be  über­prüft wer­den, bis hin zu kos­ten­lo­sen Geträn­ken für Rats- und Aus­schuss­mit­glie­der oder kos­ten­lo­se Park­mög­lich­kei­ten für Bediens­te­te der Ver­wal­tung. Wir kön­nen nicht dau­er­haft über unse­re Ver­hält­nis­se leben”, so Kaufmann.

Sozialverträgliche Anpassung der Gebühren

Gleich­zei­tig sol­len aber emp­find­li­che Ein­schnit­te ver­mie­den wer­den. Unter dem Schlag­wort „Gerech­tig­keits­of­fen­si­ve“ ist es das Ziel der WISU, die schwä­che­ren Mit­glie­der der Stadt vor har­ten sozia­len Ein­schnit­ten zu schüt­zen. Hier hat die WISU ins­be­son­de­re Fami­li­en  mit Kin­dern und sozi­al Schwä­che­re im Blick­punkt. “Wir haben eine sozia­le Markt­wirt­schaft in Deutsch­land, was bedeu­tet, dass die­je­ni­gen, die mehr für das Gemein­wohl leis­ten kön­nen, die­ses auch tun müs­sen.. Daher will die WISU eine sozi­al­ver­träg­li­che Anpas­sung der gesam­ten Gebüh­ren­ord­nung der Stadt, so dass eine zusätz­li­che Belas­tung oben ange­spro­che­ner Grup­pen ver­mie­den wer­den kann.

 

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