WISU unterstützt HELMA-Vorstoß zur außergerichtlichen Einigung – Bebauungsplan soll zügig kommen

Sun­dern. Die Frak­ti­on „Wir sind Sun­dern“ (WISU) will das im April vom Rat beschlos­se­ne Ver­fah­ren zur Auf­he­bung des bestehen­den Bebau­ungs­plans der Feri­en­haus­an­la­ge Ame­cke beschleu­ni­gen. IN der letz­ten Sit­zung des Rates in die­sem Jahr am kom­men­den Don­ners­tag, 17. Dezem­ber, soll mit dem auf­zu­stel­len­den neu­en Bebau­ungs­plan Bau­recht für 135 Feri­en­häu­ser geschaf­fen wer­den. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Hans Klein schreibt dazu im WORT­LAUT:

„Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter Willeke,

die ers­te Sit­zung des Rates in 2021 ist erst für den 25. Febru­ar 2021 ange­setzt. Das The­ma „Bebau­ungs­plan A26“ soll­te aller­dings zeit­nah behan­delt wer­den. Zur Ver­mei­dung einer Son­der­sit­zung bean­tragt die Frak­ti­on der WISU fol­gen­den Antrag als Eil­an­trag in der Sit­zung des Rates am 17. Dez. 2020 zu behan­deln oder alter­na­tiv die Sit­zung des Rates vom 25. Feb. 2021 auf Anfang Jan. 2021 vor­zu­ver­le­gen. Bei Vor­ver­le­gung bean­tra­gen wir dazu einen Beschluss des Rates in der Sit­zung am 17. Dez. 2020.

Begründung des Dringlichkeitsantrages:

Schrei­ben des Rechts­an­wal­tes Ulf von Dan­kel­mann als Ver­tre­ter der Hel­ma Feri­en­im­mo­bi­li­en GmbH an die Mit­glie­der des Rates vom 30. Nov. 2020 und eine tele­fo­ni­sche Unter­re­dung vom 08. Dez. 2020. In die­sem Schrei­ben regt der Rechts­an­walt eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung an. Die­ses unter­stüt­zen wir.

Der Rat hat in der Son­der­sit­zung am 9. April 2020 beschlos­sen, das Ver­fah­ren zur Auf­he­bung des bestehen­den Bebau­ungs­plan A26 „Feri­en­haus­an­la­ge Ame­cke“, sowie das Ver­fah­ren zur Neu­auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes einzuleiten.

Aus dem Pro­to­koll: „Mit die­ser Neu­auf­stel­lung soll die Anzahl an Feri­en­häu­sern signi­fi­kant redu­ziert und pla­nungs­recht­lich abge­si­chert wer­den. Hier­zu ist u. a. vor­ge­se­hen, die im gel­ten­den Bebau­ungs­plan fest­ge­setz­ten Son­der­ge­bie­te „Feri­en­park“ sowie die über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen ein­zu­schrän­ken. Zudem sol­len ein­schrän­ken­de Fest­set­zun­gen zum Maß der bau­li­chen Nut­zung und wei­te­re (auch gestal­te­ri­sche) Fest­set­zun­gen zu den geplan­ten Gebäu­den getrof­fen wer­den, die zu einer deut­li­chen Redu­zie­rung des Bau­kör­per­vo­lu­mens bei­tra­gen sollen“.

Die­ser Beschluss ist aus dem April 2020. Bis­her sind Hand­lun­gen, die­sen Rats­be­schluss umzu­set­zen, nicht erkennbar.

Deshalb beantragen wir:

Der Rat for­dert die Ver­wal­tung auf, unver­züg­lich ein Pla­nungs­bü­ro mit der Neu­auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes A26 zu beauf­tra­gen mit fol­gen­dem Inhalt:

Schaf­fung von Bau­recht für 135 Feri­en­häu­sern auf dem gesam­ten Gebiet des A26, wobei auch ein­zel­ne Berei­che aus­ge­klam­mert wer­den kön­nen. Grö­ße, Bau­art und Geschos­sig­keit rich­ten sich nach dem Antrag auf Vor­be­scheid der Hel­ma Feri­en­im­mo­bi­li­en GmbH vom 16. April 2020. In die­sem Antrag wer­den ver­schie­de­ne Haus­ty­pen mit einer Wohn­flä­che von 36 qm, 45–51 qm, 65 qm und 76 qm vorgestellt.

Sie sind zum See hin 1‑geschossig, aus Holz­bau­wei­se mit Sat­tel­dach. Durch RA von Dan­kers­mann wur­de eine Begrü­nung der Dach­flä­chen zuge­sagt. Wei­ter­hin beschließt der Rat, dass die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se zur Auf­he­bung und Neu­auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes von der juris­ti­schen Fach­kanz­lei „Lenz & Joh­len“ beglei­tet wird.“

Dazu äußert sich auch Rats­mit­glied Die­ter Lat­zer aus Amecke:

„Wir soll­ten der Hel­ma Feri­en­im­mo­bi­li­en GmbH etwas anbieten.
Mit der Anzahl von bis zu 135  Häu­sern machen wir nichts verkehrt.
Damit kann Ame­cke, Sun­dern und auch der Rat leben.“

(Quel­le: Frak­ti­on Wir sind Sun­dern, WISU)

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