WISU fordert die eine große Windkraftvorrangzone

Sun­dern. Die WISU unter­stützt die Grup­pen­in­itia­ti­ve „Wind­kraft Wal­des­hö­he bis Dens­ten­berg“ und for­dert jetzt die allei­ni­ge Aus­wei­sung einer Wind­kraft­vor­rang­zo­ne von der Wal­des­hö­he bis zum Dens­ten­berg. Die­se Flä­che sei etwa zwei Qua­drat­ki­lo­me­ter groß und wäre dem­nach „sub­stan­zi­ell“. Von den Bewoh­nern der Stadt Sun­dern und der Grup­pen­in­itia­ti­ve wer­de der Stand­ort auf­grund der deut­li­chen Ent­fer­nung zu allen Sied­lun­gen bevor­zugt, denn der Schutz und die Rück­sicht­nah­me auf die Bevöl­ke­rung sei hier an die ers­te Stel­le gesetzt.

Furcht vor negativen Auswirkungen

„Städ­te wie Bal­ve, Iser­lohn, Mede­bach und Hal­len­berg war­ten ab, bis durch die Rechts­kräf­tig­keit des Lan­des­ent­wick­lungs­pla­nes und des Regio­nal­pla­nes Pla­nungs­si­cher­heit geschaf­fen ist. Bei­de Plä­ne befin­den sich noch in Arbeit. Sun­dern ist durch die Aus­wei­sung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes gezwun­gen, bis zum Ende des Jah­res Flä­chen aus­zu­wei­sen,“ sagt Her­bert Bar­tetz­ko von der WISU. Und wei­ter: „Das kann sich nega­tiv für die Bür­ger Sun­derns aus­wir­ken. Ab dem 1. 1. 2017 gel­ten neue Ver­fah­rens­re­geln. Die Wind­kraft muss dann euro­pa­weit aus­ge­schrie­ben wer­den. Die Erfah­rung aus ande­ren Län­dern zeigt, dass sich danach die Antrags­dich­te hal­biert hat. Da Sun­dern bis­her auf eine abschlies­sen­de Aus­wei­sung bis zum Ende des Jah­res fixiert ist, kann für vie­le Orte in Sun­dern die Wind­kraft zur Rea­li­tät werden.“

Alleinige Großfläche als Brücke in die Zukunft

WISU-Frak­ti­ons­chef Hans Klein: „In 2017 sind Land­tags­wah­len. Die poli­ti­sche Ein­stel­lung zur Wind­kraft wird sich ändern. Das bis­he­ri­ge EEG-Sys­tem ‚….ob der Wind weht, oder nicht, Geld fließt.…‘ wird abge­schafft. Bereits die allei­ni­ge Aus­wei­sung einer Groß­flä­che könn­te die Brü­cke in die neue Wind­kraft­ent­wick­lung dar­stel­len. Auch die Stadt pro­fi­tiert durch die Ver­pach­tung ihrer Flä­chen. Pri­va­te Wald­be­sit­zer neh­men Teil an die­ser Ent­wick­lung. Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass auf­grund einer nicht abge­schlos­se­nen Regio­nal­pla­nung und unter Berück­sich­ti­gung immer wie­der neu­er Gerichts­ur­tei­le Sun­dern auf Jahr­zehn­te ver­plant wird.“
2016.03.01.Pressemitteilung.WISU

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