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Windenergiepläne im SUI geändert: Bürger nicht schutzlos ausliefern!

Sun­dern. Auf die Kas­se der Stadt Sun­dern wird eine Mehr­be­las­tung zukom­men – auf die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt ver­mut­lich eine Ent­las­tung. In sei­ner jüngs­ten Sit­zung hat der Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Umwelt und Infra­struk­tur der Stadt Sun­dern (SUI) beschlos­sen, den Teil­flä­chen­nut­zungs­plan „Wind­ener­gie“ der Stadt Sun­dern neu auf­zu­stel­len. Den Antrag dazu hat­te die Par­tei „Wir sind Sun­dern“ (WISU) gestellt. Damit wol­len die Lokal­po­li­ti­ker die Ent­schei­dung über die Ansied­lung von Wind­kraft auf zuläs­si­gen Flä­chen im Stadt­ge­biet sel­ber in der Hand behalten.

Flächen selber in der Hand behalten

„Anträ­ge zur Errich­tung von Wind­ener­gie­an­la­gen wer­den der­zeit an allen recht­li­che mög­li­chen Stel­len gestellt“, fasst Aus­schuss­mit­glied Hans Klein von WISU die Moti­va­ti­on zusam­men. Die Bür­ger dür­fe man da nicht schutz­los aus­lie­fern, und die Gestal­tung der Wind­ener­gie in Sun­dern wol­le man zudem sel­ber bestim­men, so Klein. Der Teil­flä­chen­nut­zungs­plan soll so genann­te Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen für Wind­kraft­an­la­gen aus­wei­sen und so eine räum­li­che Steue­rung der Wind­ener­gie­nut­zung mög­lich machen. In einer aus­führ­li­chen Dis­kus­si­on stan­den somit auch weni­ger die Umset­zung, als viel­mehr die zu erwar­ten­den Kos­ten für die Stadt im Blick.

Kosten im Blick

Die Neu­auf­stel­lung wird die Stadt Sun­dern geschätzt rund ein hal­be Mil­lio­nen Euro kos­ten. Das Geld soll in den Jah­ren 2020 bis 2022 gezahlt wer­den. Geld, das nach Ansicht von Hans Klein und WISU sinn­voll ange­legt ist. In der Vor­la­ge der Ver­wal­tung wur­den die Hin­ter­grün­de für die nöti­ge Ent­schei­dung offen­ge­legt. Dem­nach könn­te der Hoch­sauer­land­kreis als Geneh­mi­gungs­be­hör­de die im aktu­ell gül­ti­gen Teil­flä­chen­nut­zungs­plan for­mu­lier­ten Beschrän­kun­gen als nicht mehr wirk­sam anse­hen. Die Geneh­mi­gung von Flä­chen zur Auf­stel­lung von Wind­ener­gie­an­la­gen somit gegen den Wil­len der Stadt und sei­ner Bür­ger geschehen.

Windräder bis 240 m Höhe

In der Begrün­dung des Antra­ges mach­te Hans Klein die Bedeu­tung der Ent­schei­dung noch ein­mal deut­lich. „Es wäre ohne Ände­rung die Auf­stel­lung von Wind­rä­der bis zu 240 Metern Höhe mög­lich“, mahn­te der Lokal­po­li­ti­ker. Bei den ande­ren Frak­tio­nen im Aus­schuss kam der Vor­stoß rela­tiv unstrit­tig an. Für die CDU-Frak­ti­on mach­te Sebas­ti­an Boo­ke deut­lich, dass sich WISU der Unter­stüt­zung für den Antrag sicher sein kön­ne. „Wir wol­len hier kei­ne Ver­spar­gel­ung der Land­schaft“, so Boo­ke. Dem stimm­te auch Jür­gen ter Bra­ak zu. Der Rat müs­se die Sache sel­ber in der Hand behal­ten, so das SPD-Mit­glied. Andre­as Bah­de von Bür­ger für Sun­dern (BfS) fass­te zusam­men: „Wir müs­sen in den sau­ren Apfel bei­ßen und das Geld inves­tie­ren“, so Bah­de. Es gel­te für die Bür­ger eine ver­träg­li­che Gestal­tung herauszuholen.

Verträgliche Gestaltung herausholen

Nicht ein­ver­stan­den mit der ein­hel­li­gen Mei­nung sei­ner Vor­red­ner war Hans-Jür­gen Feh­ling von der FDP. Er wol­le dem Antrag nicht zustim­men, so Feh­ling, da er die Sum­me von 500.000 Euro für die Neu­auf­stel­lung als raus­ge­schmis­se­nes Geld sehe. Dazu feh­le zudem im Rat­haus auch das Per­so­nal, das Vor­ha­ben. Ganz ande­rer Mei­nung war Frak­ti­ons­kol­le­ge Alfred Heid­brink. „Die Bür­ger sind der Ansicht, dass hier etwas getan wer­den muss“, so Heid­brink. Und für den Schutz der Bür­ger müs­se man das Geld in die Hand neh­men. Um die Hand­lungs­ho­heit der Stadt zu erhal­ten, gab Gui­do Simon von der Frak­ti­on der Grü­nen zu ver­ste­hen, dass sei­ne Frak­ti­on dem Antrag zustim­men wol­le. „Es kann doch nicht sein, dass eine Kom­mu­ne aus Kos­ten­grün­den ihre Ent­schei­dungs­ho­heit nicht wahr­nimmt“, so Simon.

Entscheidungshoheit wahrnehmen

Fach­be­reichs­lei­ter Lars Ohlig, der auch noch mal die zeit­li­chen Abläu­fe klar­stell­te inner­halb derer sich die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen geän­dert hät­ten, erklär­te die zu erwar­ten­den Kos­ten von 500.000 Euro, die vor allem für Arten­schutz­gut­ach­ten und eine exter­ne Ver­ga­be der Pla­nun­gen nötig sei­en, lie­ßen sich aktu­ell in der Stadt­kas­se nicht dar­stel­len. Es gebe aber auch noch kei­nen Hand­lungs­druck, der­zeit sei die recht­li­che Situa­ti­on sehr unsi­cher. Reagiert wer­den müs­se erst dann, wenn ein ers­ter Antrag auf Errich­tung einer Anla­ge ein­ge­he, danach blie­ben der Stadt noch zwei Jah­re. Gese­hen wer­den müs­se aber auch der für die Ver­wal­tung erhöh­te Per­so­nal­be­darf von min­des­ten einer hal­ben Stel­le für die Dau­er des Verfahrens.

Personalaufwand von halber Stelle

Auf einer inter­ak­ti­ven Kar­te der poten­ti­el­len Wind­ener­gie­flä­chen auf dem Gebiet der Stadt Sun­dern zeig­te der Umwelt­schutz­be­auf­trag­te der Stadt Sun­dern, Dani­el Fell­mer, die vor­han­de­nen und recht­lich begründ­ba­ren Schutz­ge­bie­te ein. Danach wür­den die frei­en und zur Ver­fü­gung ste­hen­den Flä­chen für die Wind­ener­gie­nut­zung immer klei­ner und kaum Flä­che für die Ansie­de­lung von Wind­ener­gie­flä­chen übrig bleiben.

14-Ja-Stimmen im Ausschuss

Vor der Abstim­mung über die Neu­auf­stel­lung des Teil­flä­chen­nut­zungs­plans bean­trag­te Hanns-Rüder Feh­ling für die FDP-Frak­ti­on, den Antrag in die Frak­tio­nen zurück zu ver­wei­sen. Dar­auf woll­te sich die Mehr­heit der Aus­schuss­mit­glie­der aber nicht ein­las­sen und lehn­te ab. Mit 14 Ja- und einer Nein­stim­me wur­de somit im SUI beschlos­sen, dem Antrag von WISU zu fol­gen und den Plan neu aufzustellen.

(Text: Frank Albrecht)

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