Arnsberg. Die Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass auch an Weiberfastnacht 2015 das erlassene Glasverbot im Bereich Steinweg-Alter Markt gilt. „Infolge des Glasverbotes hat sich die Gefahrensituation erheblich verbessert. Das belegen die Berichte der Einsatzkräfte,“ so Stadtsprecherin Stephanie Schnura.
Verbot seit 2012 in Kraft
Die Verwaltung hatte 2012 die dahingehende Anregung der Politik aufgenommen und ein Glasverbot für Weiberfastnacht als Allgemeinverfügung erlassen. Dies gilt in diesem Jahr am 12. Februar, dem Donnerstag vor dem Rosenmontag, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr für den Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche von Steinweg, Lindenberg und Altem Markt. Verboten ist es daher, Getränkegläser, Getränkeglasflaschen sowie Getränke in Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räume mitzunehmen und zu benutzen. Nicht von dem Verbot betroffen sind ausgewiesene Anlieger, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung bzw. zu ihrem Grundstück befinden.
Scherbenmeer soll verhindert werden
„Primäres Ziel des Verbotes ist es, Glasbruch, der auch aufgrund des teilweise hohen Alkoholkonsums der Versammlungsteilnehmer eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt, zu verhindern,“ so Schnura. „Trotz bereitgestellter Abfallbehälter waren in der Vergangenheit die genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von einem regelrechten Scherbenmeer übersäht, so dass auch Einsatzfahrzeuge der Ordnungs- und Rettungskräfte diesen Bereich nicht befahren konnten. Zudem war das Einsammeln der Glasabfälle für die städtischen Reinigungskräfte nicht ungefährlich. Dieses musste per Hand erfolgen, da die Straßenreinigungsmaschinen bei mehreren Zentimeter hohen Scherbenhaufen nicht eingesetzt werden konnten.“