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Wieder Altweiber-Glasverbot für Steinweg und Alten Markt

Am Steinweg - und auch am Alten markt - ist an Weiberfastnacht wieder Glasverbot im öffentlichen Raum. (Foto: oe)
Am Stein­weg – und auch am Alten Markt und Lin­den­berg – ist an Wei­ber­fast­nacht wie­der Glas­ver­bot im öffent­li­chen Raum. (Foto: oe)

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg weist dar­auf hin, dass auch an Wei­ber­fast­nacht 2015 das erlas­se­ne Glas­ver­bot im Bereich Stein­weg-Alter Markt  gilt. „Infol­ge des Glas­ver­bo­tes hat sich die Gefah­ren­si­tua­ti­on erheb­lich ver­bes­sert. Das bele­gen die Berich­te der Ein­satz­kräf­te,“ so Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura.

Verbot seit 2012 in Kraft

Die Ver­wal­tung hat­te 2012 die dahin­ge­hen­de Anre­gung der Poli­tik auf­ge­nom­men und ein Glas­ver­bot für Wei­ber­fast­nacht als All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Dies gilt in die­sem Jahr am 12. Febru­ar, dem Don­ners­tag vor dem Rosen­mon­tag, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr für den Bereich der öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­che von Stein­weg, Lin­den­berg und Altem Markt. Ver­bo­ten ist es daher, Geträn­keglä­ser, Geträn­keglas­fla­schen sowie Geträn­ke in Glas­be­hält­nis­sen außer­halb geschlos­se­ner Räu­me mit­zu­neh­men und zu benut­zen. Nicht von dem Ver­bot betrof­fen sind aus­ge­wie­se­ne Anlie­ger, die sich auf dem Weg zu ihrer Woh­nung bzw. zu ihrem Grund­stück befinden.

Scherbenmeer soll verhindert werden

„Pri­mä­res Ziel des Ver­bo­tes ist es, Glas­bruch, der auch auf­grund des teil­wei­se hohen Alko­hol­kon­sums der Ver­samm­lungs­teil­neh­mer eine erheb­li­che Ver­let­zungs­ge­fahr dar­stellt, zu ver­hin­dern,“ so Schnura. „Trotz bereit­ge­stell­ter Abfall­be­häl­ter waren in der Ver­gan­gen­heit die genutz­ten öffent­li­chen Stra­ßen, Wege und Plät­ze von einem regel­rech­ten Scher­ben­meer über­säht, so dass auch Ein­satz­fahr­zeu­ge der Ord­nungs- und Ret­tungs­kräf­te die­sen Bereich nicht befah­ren konn­ten. Zudem war das Ein­sam­meln der Glas­ab­fäl­le für die städ­ti­schen Rei­ni­gungs­kräf­te nicht unge­fähr­lich. Die­ses muss­te per Hand erfol­gen, da die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ma­schi­nen bei meh­re­ren Zen­ti­me­ter hohen Scher­ben­hau­fen nicht ein­ge­setzt wer­den konnten.“

 

 

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