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Widerstand nach Verkehrskontrolle – Polizist verletzt

Hüs­ten. Ein 52-jäh­ri­ger Mann zeig­te sich mit einer Ver­kehrs­kon­trol­le am Don­ners­tag mor­gen auf der Bahn­hof­stra­ße nicht ein­ver­stan­den. Bei dem Ein­satz wur­de ein Poli­zei­be­am­ter leicht verletzt.

Rotlicht missachtet

Gegen 7.40 Uhr sahen Zivil­kräf­te des Ver­kehrs­diens­tes, wie der 52-jäh­ri­ge Auto­fah­rer die rote Ampel vor dem Bahn­hof miss­ach­te­te und auf den Bahn­hof­vor­platz fuhr. Die Poli­zis­ten spra­chen den Mann an. Die­ser wies die Beam­ten ab, um den Zug zu errei­chen. Auch sei­ne Per­so­na­li­en woll­te er nicht ange­ben. Zudem ver­nein­te er, bei Rot gefah­ren zu sein. Im Auto saß die Ehe­frau des Man­nes. Um dem Arns­ber­ger die Fahrt mit dem Zug zu ermög­li­chen, ent­lie­ßen die Beam­ten die­sen. Die Per­so­na­li­en soll­ten von der Frau ange­ge­ben werden.

Ungehalten und aggressiv

Nur kur­ze Zeit spä­ter kehr­te der Arns­ber­ger jedoch zurück. Nach sei­nen Anga­ben hat­te er den Zug ver­passt. Da er kei­nen Ver­kehrs­ver­stoß began­gen hät­te, ver­bot er nun sei­ner Frau, den Namen zu nen­nen. Die Beam­ten erklär­ten dem Mann die Ver­fah­rens­wei­se und ver­wie­sen auf die Mög­lich­keit des Rechts­wegs. Der Mann wur­de unge­hal­ten und igno­rier­te wei­ter­hin die Auf­for­de­rung sich aus­zu­wei­sen. Auch nach dem Ein­tref­fen eines Strei­fen­wa­gens ließ sich der Mann nicht beru­hi­gen. Die Andro­hung von Zwang und der Ansa­ge, ihn mit zur Poli­zei­wa­che zu neh­men, igno­rier­te er.

Handfesseln angelegt

Poli­zei­spre­cher Hol­ger Glare­min: „Er wur­de zuneh­mend aggres­si­ver, droh­te den Beam­ten und ging immer wei­ter in Rich­tung der Bahn­glei­se. Trotz wei­te­ren Zure­dens muss­ten die Beam­ten den 52-Jäh­ri­gen schließ­lich zu Boden brin­gen. Da sich der Mann wei­ter­hin wehr­te, wur­den ihm Hand­fes­seln ange­legt. Hier­bei wur­de er leicht ver­letzt. Auch ein 23-jäh­ri­ger Poli­zei­be­am­ter erlitt leich­te Ver­let­zun­gen. Der Mann konn­te die Wache erst ver­las­sen, nach­dem sei­ne Frau die Per­so­nal­pa­pie­re den Beam­ten vor­zeig­te. Neben der Ord­nungs­wid­rig­keit des Rot­licht­ver­sto­ßes erwar­tet den Mann nun auch ein Straf­ver­fah­ren wegen Wider­stand gegen Vollstreckungsbeamte.“

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