Weiter hohe Nachfrage: 4.373 Mal Hilfe bei Verbraucherproblemen

Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le, infor­mier­te zusam­men mit Ener­gie­be­ra­ter Cars­ten Peters (l.) und Ver­brau­cher­be­ra­ter Vol­ker Mah­lich (r.) über die Arbeits­schwer­punk­te 2024 der Ver­brau­cher­zen­tra­le in Arns­berg und dem Hoch­sauer­land­kreis. (Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW)

Arns­berg. Mit rund 4.400 Anlie­gen haben sich die Men­schen aus Arns­berg und dem Hoch­sauer­land­kreis im ver­gan­ge­nen Jahr an die Ver­brau­cher­zen­tra­le gewen­det. „Ob unge­woll­te Ver­trags­ab­schlüs­se, Pro­ble­me im Online­han­del oder ent­gan­ge­ne Urlaubs­freu­den nach der FTI-Insol­venz: Anfra­gen erreich­ten uns aus allen Bevöl­ke­rungs­grup­pen und zur gan­zen The­men­pa­let­te des Ver­brau­cher­all­tags“, berich­tet Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le. „Beson­ders viel Bera­tungs­be­darf bestand zudem wei­ter­hin rund um das The­ma Ener­gie mit sei­nen vie­len recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Facetten.“

Manch­mal sind es teu­re Ärger­nis­se wie kos­ten­pflich­ti­ge Retou­ren nach Über­see oder unge­wollt abge­schlos­se­ne Abon­ne­ments, häu­fig aber auch exis­tenz­be­dro­hen­de Pro­ble­me wie dro­hen­der Ver­lust des Kran­ken­ver­si­che­rungs­schut­zes, ver­wei­ger­ter Zugriff auf Pfän­dungs­schutz­kon­ten oder Ener­gie­sper­ren, die die Men­schen in die Bera­tungs­stel­le in der Nehei­mer Burg­stra­ße oder zur Außen­stel­le im Mesche­der Kreis­haus füh­ren. „Wir unter­stüt­zen indi­vi­du­ell, um Ver­brau­cher­rech­te durch­zu­set­zen oder unbe­rech­tig­te For­de­run­gen abzu­wen­den. Falls nötig legen wir Wider­sprü­che ein oder ver­ein­ba­ren Raten­zah­lun­gen. Damit tra­gen wir auch zur wirt­schaft­li­chen Sta­bi­li­sie­rung der Betrof­fe­nen bei und ent­las­ten sie von oft­mals gro­ßem psy­chi­schen Druck“, erklärt Petra Gol­ly. Für das ver­gan­ge­ne Jahr legt die Ver­brau­cher­zen­tra­le in Arns­berg allein für die Rechts­be­ra­tung und ‑ver­tre­tung 1.700 Fäl­le vor.

Ange­sichts der anhal­tend hohen Nach­fra­ge sei es daher beson­ders erfreu­lich und wich­tig, so Gol­ly, dass durch Umstel­lung auf den zen­tra­len Lan­des­ser­vice die digi­ta­le und tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit deut­lich aus­ge­wei­tet wer­den konnte.

Glasfaser: Aufdringlicher Vertrieb

Zum Welt­ver­brau­cher­tag 2024 rück­te die Bera­tungs­stel­le das The­ma Glas­fa­ser-Aus­bau in den Fokus. Da der Aus­bau in NRW nicht zen­tral erfolgt, son­dern größ­ten­teils dem Markt über­las­sen bleibt, zeigt sich auch im Hoch­sauer­land­kreis ein regel­rech­ter Aus­bau­kampf unter­schied­li­cher Anbie­ter, der nicht sel­ten an den Haus­tü­ren der Verbraucher:innen aus­ge­tra­gen wird. Dem­entspre­chend errei­chen die Bera­tungs­stel­le immer wie­der Beschwer­den. „Über Mona­te hin­weg haben wir in Recher­chen über die ört­li­chen Breit­band­be­auf­trag­ten, Netz­be­trei­ber sowie aus­bau­en­den Unter­neh­men Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt: Wel­che Netz­be­trei­ber bau­en wo aus? Wird der Aus­bau öffent­lich geför­dert? Kön­nen die Lei­tun­gen auch von ande­ren Anbie­tern genutzt wer­den? Was kos­tet der Anschluss Verbraucher:innen jetzt und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt?“, berich­tet Petra Gol­ly. Der wich­tigs­te Rat für Betrof­fe­ne: Kei­nen Ver­trag unter Druck abschlie­ßen und sich zunächst schrift­li­che Ange­bo­te geben las­sen, um sie ver­glei­chen zu können.

Anhaltend hoher Beratungsbedarf zu Energiefragen

Sind die Ener­gie­rech­nun­gen für das Lie­fer­jahr 2023/24 kor­rekt? Sind die „Ener­gie­preis­brem­sen“ für Strom, Gas und Fern­wär­me rich­tig berück­sich­tigt wor­den? Ist die Erhö­hung der Abschlags­zah­lung mei­nes Ener­gie­ver­sor­gers recht­mä­ßig? Habe ich wirk­lich einen neu­en Lie­fer­ver­trag geschlos­sen oder ist mir wäh­rend eines Tele­fo­nats oder an der Haus­tür etwas unter­ge­scho­ben wor­den? Ein gro­ßer Anteil der Anfra­gen ent­fiel auch 2024 auf den Bereich Ener­gie. Beson­ders nega­tiv fie­len dabei die Anbie­ter pri­ma­strom, vox­ener­gie und nowener­gy auf. „Ent­spre­chend groß war auch der Andrang Rat­su­chen­der in der Bera­tungs­stel­le, um dort Hil­fe bei Rech­nungs­fra­gen, Rück­for­de­run­gen oder Abwehr unter­ge­scho­be­ner Ver­trä­ge zu erhal­ten“, berich­tet Ver­brau­cher­be­ra­ter Vol­ker Mah­lich von der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le aus sei­nem Bera­tungs­schwer­punkt zum Ener­gie­recht. Allein in die­sem Bereich muss­te in rund 120 schrift­li­chen Rechts­ver­tre­tun­gen gegen­über Anbie­tern die Rechts­la­ge geklärt werden.

Irritierende Schreiben eines Telefonanbieters und Unsicherheit beim Kabel-TV

Wei­ter­hin sorg­ten zudem Schrei­ben des Düs­sel­dor­fer Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ters 1N Tele­com für Irri­ta­ti­on „Die­ser for­der­te Verbraucher:innen unter einem ver­meint­li­chen Anbie­ter­wech­sel­auf­trag zur Ruf­num­mer-Mit­nah­me auf. Damit sug­ge­rier­te der Anbie­ter, dass bereits Ver­trä­ge abge­schlos­sen wur­den, obwohl die Betrof­fe­nen erklär­ten, zuvor kei­nen Ver­trag abge­schos­sen zu haben“, erklärt die Bera­tungs­stel­len­lei­te­rin Petra Gol­ly. Man­che Rat­su­chen­de wur­den auch mit Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen kon­fron­tiert. „Wir haben ver­un­si­cher­ten Betrof­fe­nen mit Infor­ma­tio­nen über Wider­rufs­mög­lich­kei­ten und Mus­ter­brie­fen geholfen.“

Wei­te­res Ärger­nis des Jah­res 2024: Nach der Abschaf­fung des so genann­ten Neben­kos­ten­pri­vi­legs nutz­ten Ver­trieb­ler von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­leis­tun­gen die Unwis­sen­heit von Mieter:innen aus und ver­kauf­ten statt TV-Ver­trä­gen unnö­ti­ge und nicht gewünsch­te Kom­bi-Ver­trä­ge. Eine Arns­ber­ge­rin soll­te hier anstel­le eines eigent­lich not­wen­di­gen TV-Ver­tra­ges für rund 10 Euro im Monat einen Fest­netz­ver­trag für 40 Euro monat­lich erfül­len. Nach Ein­satz der Bera­tungs­stel­le konn­te die Ange­le­gen­heit zur Freu­de der Ver­brau­che­rin geklärt wer­den, mit einer Kos­ten­er­spar­nis von 75 Pro­zent auf den unter­ge­scho­be­nen Vertrag.

Beratung zu Heizungsplanung und Solarstrom

Die Wahl und Pla­nung der eige­nen Hei­zung war vor allem für Hausbesitzer:innen eines der pro­mi­nen­tes­ten – und umstrit­tens­ten – The­men des ver­gan­ge­nen Jah­res. Die Novel­le des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes und die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung war­fen die Fra­ge auf, wel­che Hei­zung zukünf­tig die bes­te, pas­sen­de bezie­hungs­wei­se noch erlaub­te Lösung sein wür­de. Beson­ders im Blick: die Wär­me­pum­pe. In zahl­rei­chen Vor­trä­gen, Online-Semi­na­ren, indi­vi­du­el­len Bera­tun­gen und an Info­stän­den erläu­ter­te die Ener­gie­be­ra­tung die Vor- und Nach­tei­le ver­schie­de­ner Heiz­sys­te­me. „Wir bie­ten unab­hän­gi­ge und sach­ge­rech­te Infor­ma­tio­nen und kön­nen so auch man­che Ängs­te neh­men“, erklärt Ener­gie­be­ra­ter Cars­ten Peters. Aber auch Pho­to­vol­ta­ik und die erleich­ter­ten Mög­lich­kei­ten, als Mieter:in mit Ste­cker­so­lar-Gerä­ten auf Bal­kon und Ter­ras­se selbst Strom zu erzeu­gen, stie­ßen auf gro­ßes Inter­es­se und Beratungsbedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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