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„Weite Teile des Stadtgebiets von Windkraft freihalten“

Bestehen­de Wind­kraft­anal­gen in Hövel und Hol­zen. (Foto: oe)

Sun­dern. Die Son­der­sit­zung des SUI-Aus­schus­ses (Stadt­ent­wick­lung, Umwelt und Infra­struk­tur) mit dem ein­zi­gen Tages­ord­nungs­punkt „Aus­wei­sung von Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen für Wind­ener­gie­an­la­gen“ war eine schnel­le Ange­le­gen­heit. Ohne noch­mals groß in die Dis­kus­si­on ein­zu­stei­gen, ging es nach einer hal­ben Stun­de in die Abstim­mung, bei der wie­der vie­le Poli­ti­ker, die nor­ma­ler­wei­se in die­sem Aus­schuss sit­zen, wegen der Befan­gen­heits­vor­schrif­ten Platz für ihre Ver­tre­ter gemacht hat­ten. Mit sie­ben zu fünf Stim­men emp­fahl der Aus­schuss dem am Don­ners­tag tagen­den Rat, die von Pla­ner Lars Ohlig mit einer 4200 Sei­ten umfas­sen­den Begrün­dung vor­ge­leg­ten Flä­chen jetzt zu beschließen.

„5,6 Prozent sind immer noch substanziell“

„Wir sind nach wie vor der Mei­nung, dass die Flä­chen­aus­wahl falsch ist“, sag­te SPD-Frak­ti­ons­chef Micha­el Ste­che­le stell­ver­tre­tend für die ableh­nen­de Min­der­heit, zu der SPD, FDP und WiSu gehör­ten. CDU, BüSu, Grü­ne und der frak­ti­ons­lo­se Micha­el Pell­mann haben mit Ja und damit für die Flä­chen „Hel­le­fel­der Höhe Mit­te“, „Hel­le­fel­der Höhe Ost“ und „Süd­li­che Wald­flä­chen Süd“ gestimmt. „7,44 Qua­drat­ki­lo­me­ter und damit 5,6 Pro­zent der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Flä­che des Stadt­ge­biets, das ist immer noch sub­stan­zi­ell“, sag­te Ohlig, nach­dem sich die ursprüng­lich vor­ge­se­he­ne Flä­che zum zwei­ten Mal ver­klei­nert hat. War es zunächst ein spät ent­deck­tes Wohn­haus bei Hagen, hat­te nun ein auf Arns­ber­ger Ter­ri­to­ri­um neu gefun­de­ner Schwarz­storch auf der Hel­le­fel­der Höhe mit einem 1000-Meter-Radi­us um sei­nen Horst am Gebiet geknabbert.

„Ohne Planung entstehen woanders Anlagen“

Wenn der Rat die­sen Plan beschlie­ße und die Bezirks­re­gie­rung ihn auch – inner­halb der nächs­ten drei Mona­te – geneh­mi­ge, habe die Stadt Sun­dern ein wich­ti­ges Ziel erreicht: eine räum­li­che Steue­rung, die wei­te Tei­le des Stadt­ge­biets von Wind­ener­gie­an­la­gen frei hal­te, sag­te Ohlig. „Soll­te der Plan jetzt nicht kom­men, kön­nen wir davon aus­ge­hen, das in kur­zer Zeit woan­ders im Stadt­ge­biet Wind­kraft­an­la­gen ent­ste­hen. Ein geneh­mig­ter Plan ist eine rechts­si­che­re Grund­la­ge, um sol­che Anla­gen zu ver­hin­dern, zumin­dest solan­ge, bis der Plan nach einer Kla­ge durch ein rechts­wirk­sa­mes Urteil auf­ge­ho­ben wird.“ Dass sol­che Kla­gen – etwa von ent­täusch­ten Pro­jekt­ent­wick­lern – kom­men wer­den und der Plan vor Gericht lan­det, davon ist Ohlig über­zeugt, aber auch davon, dass sein Team die Pla­nung mit ihrem anspruchs­vol­len For­mat best­mög­lich abge­ar­bei­tet hat. „Sie haben sicher­lich die 4200 Sei­ten alle gele­sen“, füg­te er in Rich­tung der Poli­ti­ker an.

Fristverlängerung in Allendorf beantragt

Ers­te Wind­kraft­an­la­gen außer­halb der Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen dro­hen bereits ganz kon­kret in Allen­dorf. Die vor­lie­gen­den Anträ­ge für fünf Anla­gen wur­den um ein Jahr zurück­ge­stellt. Die Frist läuft Ende März ab. Die Stadt habe beim Kreis eine Ver­län­ge­rung der Zurück­stel­lung um ein wei­te­res Jahr bean­tragt, berich­te­te Ohlig. Eine Ant­wort vom Kreis lie­ge noch nicht vor.

Erdbebenmessung kein Tabu-Kriterium

Ohlig ging auch auf das The­ma Erd­be­ben ein. Der Geo­lo­gi­sche Dienst des Lan­des, der im Sor­pe­damm eine sei­ner bei­den rechts­rhei­ni­schen Seis­mo­lo­gi­schen Sta­ti­on betrei­be, um Erd­be­ben auf­zu­zeich­nen, gehö­re zu den 19 Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge, die bei der jüngs­ten Offen­le­gung eine Stel­lung­nah­me abge­ge­ben haben. Und dabei sei auch die Rede von einem 10-Kilo­me­ter-Radi­us um die Sta­ti­on. „Wenn in einem sol­chen Radi­us Wind­kraft aus­ge­schlos­sen wäre, bleibt vom Sun­derner Stadt­ge­biet nicht mehr viel übrig“, so Ohlig. Aller­dings sei die Sta­ti­on kein gene­rel­les Tabu-Kri­te­ri­um. Viel­mehr müs­se über jede ein­zel­ne Wind­kraft­an­la­ge im Rah­men des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens ent­schie­den wer­den, das ja ohne­hin für jede Anla­ge noch beim Kreis geführt wer­den müsse.
Ohlig erläu­ter­te, dass Wind­kraft­an­la­gen in der Umge­bung der Seis­mo­lo­gi­schen Sta­ti­on wie vie­les ande­re auch die Mes­sun­gen beein­träch­ti­gen kön­ne. Für vie­le ande­re stö­ren­den Schwin­gun­gen, etwa von Indus­trie­be­trie­ben, gebe es funk­tio­nie­ren­de Fil­ter. Bei Wind­kraft sei das schwie­ri­ger. Des­halb sei es mög­lich, dass es spä­ter bei Zahl, Typ oder Fun­da­ment bean­trag­ter Anla­gen Ein­schrän­kun­gen geben könne.

„Ohne Plan keinen Einfluss“

„Ohne die­sen Plan haben wir kei­ne Mög­lich­keit, Ein­fluss zu neh­men“, mahn­te Ohlig zum Abschluss. Und wie es in Sun­dern aus­se­hen wer­de, wenn der Plan nicht geneh­migt wer­de oder vor Gericht schei­te­re, das möch­te er sich noch nicht ein­mal aus­ma­len. Und dann müss­te man wirk­lich noch­mal ganz von vor­ne anfan­gen, weil dann wohl auch die teu­ren Arten­schutz­gut­ach­ten über­holt wären.

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