Sundern. Die Sondersitzung des SUI-Ausschusses (Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur) mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ war eine schnelle Angelegenheit. Ohne nochmals groß in die Diskussion einzusteigen, ging es nach einer halben Stunde in die Abstimmung, bei der wieder viele Politiker, die normalerweise in diesem Ausschuss sitzen, wegen der Befangenheitsvorschriften Platz für ihre Vertreter gemacht hatten. Mit sieben zu fünf Stimmen empfahl der Ausschuss dem am Donnerstag tagenden Rat, die von Planer Lars Ohlig mit einer 4200 Seiten umfassenden Begründung vorgelegten Flächen jetzt zu beschließen.
„5,6 Prozent sind immer noch substanziell“
„Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Flächenauswahl falsch ist“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Stechele stellvertretend für die ablehnende Minderheit, zu der SPD, FDP und WiSu gehörten. CDU, BüSu, Grüne und der fraktionslose Michael Pellmann haben mit Ja und damit für die Flächen „Hellefelder Höhe Mitte“, „Hellefelder Höhe Ost“ und „Südliche Waldflächen Süd“ gestimmt. „7,44 Quadratkilometer und damit 5,6 Prozent der zur Verfügung stehenden Fläche des Stadtgebiets, das ist immer noch substanziell“, sagte Ohlig, nachdem sich die ursprünglich vorgesehene Fläche zum zweiten Mal verkleinert hat. War es zunächst ein spät entdecktes Wohnhaus bei Hagen, hatte nun ein auf Arnsberger Territorium neu gefundener Schwarzstorch auf der Hellefelder Höhe mit einem 1000-Meter-Radius um seinen Horst am Gebiet geknabbert.
„Ohne Planung entstehen woanders Anlagen“
Wenn der Rat diesen Plan beschließe und die Bezirksregierung ihn auch – innerhalb der nächsten drei Monate – genehmige, habe die Stadt Sundern ein wichtiges Ziel erreicht: eine räumliche Steuerung, die weite Teile des Stadtgebiets von Windenergieanlagen frei halte, sagte Ohlig. „Sollte der Plan jetzt nicht kommen, können wir davon ausgehen, das in kurzer Zeit woanders im Stadtgebiet Windkraftanlagen entstehen. Ein genehmigter Plan ist eine rechtssichere Grundlage, um solche Anlagen zu verhindern, zumindest solange, bis der Plan nach einer Klage durch ein rechtswirksames Urteil aufgehoben wird.“ Dass solche Klagen – etwa von enttäuschten Projektentwicklern – kommen werden und der Plan vor Gericht landet, davon ist Ohlig überzeugt, aber auch davon, dass sein Team die Planung mit ihrem anspruchsvollen Format bestmöglich abgearbeitet hat. „Sie haben sicherlich die 4200 Seiten alle gelesen“, fügte er in Richtung der Politiker an.
Fristverlängerung in Allendorf beantragt
Erste Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen drohen bereits ganz konkret in Allendorf. Die vorliegenden Anträge für fünf Anlagen wurden um ein Jahr zurückgestellt. Die Frist läuft Ende März ab. Die Stadt habe beim Kreis eine Verlängerung der Zurückstellung um ein weiteres Jahr beantragt, berichtete Ohlig. Eine Antwort vom Kreis liege noch nicht vor.
Erdbebenmessung kein Tabu-Kriterium
Ohlig ging auch auf das Thema Erdbeben ein. Der Geologische Dienst des Landes, der im Sorpedamm eine seiner beiden rechtsrheinischen Seismologischen Station betreibe, um Erdbeben aufzuzeichnen, gehöre zu den 19 Trägern öffentlicher Belange, die bei der jüngsten Offenlegung eine Stellungnahme abgegeben haben. Und dabei sei auch die Rede von einem 10-Kilometer-Radius um die Station. „Wenn in einem solchen Radius Windkraft ausgeschlossen wäre, bleibt vom Sunderner Stadtgebiet nicht mehr viel übrig“, so Ohlig. Allerdings sei die Station kein generelles Tabu-Kriterium. Vielmehr müsse über jede einzelne Windkraftanlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entschieden werden, das ja ohnehin für jede Anlage noch beim Kreis geführt werden müsse.
Ohlig erläuterte, dass Windkraftanlagen in der Umgebung der Seismologischen Station wie vieles andere auch die Messungen beeinträchtigen könne. Für viele andere störenden Schwingungen, etwa von Industriebetrieben, gebe es funktionierende Filter. Bei Windkraft sei das schwieriger. Deshalb sei es möglich, dass es später bei Zahl, Typ oder Fundament beantragter Anlagen Einschränkungen geben könne.
„Ohne Plan keinen Einfluss“
„Ohne diesen Plan haben wir keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen“, mahnte Ohlig zum Abschluss. Und wie es in Sundern aussehen werde, wenn der Plan nicht genehmigt werde oder vor Gericht scheitere, das möchte er sich noch nicht einmal ausmalen. Und dann müsste man wirklich nochmal ganz von vorne anfangen, weil dann wohl auch die teuren Artenschutzgutachten überholt wären.