Arnsberg. An Weiberfastnacht, Donnerstag, 20. Februar 2020, findet der traditionsgemäße Empfang der Stadt Arnsberg für die drei großen Karnevalsvereine statt. Um 11.11 Uhr stürmen die drei Arnsberger
Karnevalsvereine – Karnevalsgesellschaft Blau Weiß Neheim, Hüstener Karnevalsgesellschaft
(HüKaGe) und die Kleine Arnsberger Karnevalsgesellschaft (KLAKAG) – traditionell das Rathaus.
Karnevalsvereine stürmen das Rathaus
Um 11:11 Uhr beginnt das karnevalistische Programm mit dem Einmarsch der Vereine. Mit der Übernahme des Rathausschlüssels übernehmen die Karnevalsvereine bis Aschermittwoch die Herrschaft in der Stadt. Nach dem offiziellen Programm startet die Karnevalsparty in der Rathauskantine. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind herzlich dazu eingeladen, an der Veranstaltung in ihrem Rathaus teilzunehmen und mitzufeiern.
Viele städtische Stellen sind daher an diesem Tag nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.
Ausnahmen/Konkrete Regelungen:
- Das Stadtbüro Hüsten bleibt an Weiberfastnacht geschlossen. Die Stadtbüros Neheim und
Arnsberg sind zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. - Das Standesamt und Wohngeldstelle sind ab 11 Uhr geschlossen.
- Die Dienststelle der Technischen Dienste ist an Weiberfastnacht bis 11.00 Uhr geöffnet.
- Die Infostelle des Jobcenters hat an Weiberfastnacht geschlossen. Ein Notdienst wird eingerichtet.
- Die Standorte Neheim und Arnsberg der Stadtbibliothek Arnsberg haben an Weiberfastnacht geschlossen, der Standort Hüsten hat von 10 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.
Rosenmontag, 24. Februar
- An Rosenmontag, 24. Februar, ist die Infostelle des Jobcenters ab 12 Uhr für den allgemeinen
Publikumsverkehr geschlossen. Ein Notdienst wird eingerichtet. - Die Stadtbüros Oeventrop und Hüsten bleiben an Rosenmontag geschlossen. Die Stadtbüros
Neheim und Arnsberg sind zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. - Die Dienststelle der Technischen Dienste ist an Rosenmontag bis 12 Uhr geöffnet. Leistungen wie
Müllabfuhr, Stadtreinigung sowie ggfs. Winterdienst werden natürlich sowohl an Weiberfastnacht wie auch an Rosenmontag unverändert erbracht.