Dörnholthausen. Am Mittwoch, 14. August ist das Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Dörnholthausen“ in Kraft getreten. Die Verordnung dazu kann beim Hochsauerlandkreis und der Stadt Sundern eingesehen werden. Innerhalb der Schutzzonen müssen beispielsweise bestimmte Handlungen von der Wasserbehörde genehmigt werden, andere sind verboten. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291 94–1631 oder 94–1656 erhältlich.
(Quelle: Pressemitteilung HSK)