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Wasserschutzgebiet Dörnholthausen in Kraft getreten

Dörn­holt­hau­sen. Am Mitt­woch, 14. August ist das Was­ser­schutz­ge­biet für das Ein­zugs­ge­biet der Was­ser­ge­win­nungs­an­la­ge „Tief­brun­nen Dörn­holt­hau­sen“ in Kraft getre­ten. Die Ver­ord­nung dazu kann beim Hoch­sauer­land­kreis und der Stadt Sun­dern ein­ge­se­hen wer­den. Inner­halb der Schutz­zo­nen müs­sen bei­spiels­wei­se bestimm­te Hand­lun­gen von der Was­ser­be­hör­de geneh­migt wer­den, ande­re sind ver­bo­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind bei der Unte­ren Was­ser­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses unter Tele­fon 0291 94–1631 oder 94–1656 erhältlich.

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung HSK)

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