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Wählen in Arnsberg schon ab 28. April möglich

Die Briefwahl für Europa- und Kommunalwahlen am 25. mai ist ab 28. April möglich. (Foto: Norbert Staudt  / pixelio.de)
Die Brief­wahl für Euro­pa- und Kom­mu­nal­wah­len am 25. Mai ist ab 28. April mög­lich. (Foto: Nor­bert Staudt / pixelio.de)

Arns­berg. Wer am Sonn­tag, 25. Mai, nicht ins Wahl­lo­kal kom­men kann, kann sich die Unter­la­gen zu den Euro­pa­wah­len, den Kom­mu­nal­wah­len – Land­rat, Kreis­tag, Bür­ger­meis­ter und Rat wer­den gewählt – und zur Inte­gra­ti­ons­rats­wahl auch zusen­den las­sen. Der Antrag auf Brief­wahl kann auf unter­schied­li­che Wei­se erfol­gen: Ent­we­der mit dem For­mu­lar auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung, per Online-Antrag oder mit dem For­mu­lar zum Her­un­ter­la­den unter www.arnsberg.de

Briefwahl oder Direktwahl in den Stadtbüros möglich

Das Wahlteam bei der Stadt Arnsberg arbeitet schon an der Vorbereitung des urnengangs am 25. Mai. (Foto: Stadt Arnsberg)
Das Wahl­team bei der Stadt Arns­berg arbei­tet schon seit Anfang Febru­ar an der Vor­be­rei­tung des Urnen­gangs am 25. Mai. (Foto: Stadt Arnsberg)

Eine Alter­na­ti­ve dazu ist die Direkt­wahl in den Stadt­bü­ros. Dort erhält jeder Wahl­be­rech­tig­te Wahl­schein und Brief­wahl­un­ter­la­gen und kann bereits ab Mon­tag, 28. April an Ort und Stel­le die Brief­wahl aus­üben. Dies ist auch im zen­tra­len Wahl­bü­ro im Kurt-Schu­ma­cher-Saal im Rat­haus, Rat­haus­platz 1, mög­lich. Für die Direkt­wahl ist neben der Wahl­be­nach­rich­ti­gung auch der Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, bei Uni­ons­bür­gern und den Wahl­be­rech­tig­ten der Inte­gra­ti­ons­rats­wahl der Iden­ti­täts­aus­weis not­wen­dig. Falls die Unter­la­gen durch eine drit­te Per­son abge­holt wer­den, ist eine Voll­macht vorzulegen.

Wahlunterlagen auch am Urlaubsort

Sol­len die Unter­la­gen nach Hau­se oder an den Urlaubs­ort geschickt wer­den, so ver­sen­det die Stadt die Unter­la­gen für jede Wahl getrennt. Dies dient der Über­sich­tig­keit und Ver­ein­fa­chung beim Aus­fül­len der Wahl­un­ter­la­gen für die ver­schie­de­nen Wah­len. Die Kos­ten­güns­tig­keit wur­de dabei nicht außer Auge gelas­sen. Wer sei­ne Stim­me bei die­sen Wah­len per Brief­wahl abge­ben möch­te, soll­te die Unter­la­gen wie Stimm­zet­tel und Wahl­schein spä­tes­tens am Don­ners­tag, 22. Mai, zur Post brin­gen. Zudem kön­nen die Unter­la­gen auch direkt im zen­tra­len Wahl­bü­ro im Kurt-Schu­ma­cher-Saal im Rat­haus, Rat­haus­platz 1 oder in den Stadt­bü­ros wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten abge­ge­ben wer­den. Letz­te Mög­lich­keit für die Bean­tra­gung von Brief­wahl­un­ter­la­gen oder für die Wahl vor Ort ist Frei­tag, 23. Mai, bis 18 Uhr. Die Stadt­bü­ros Neheim und Arns­berg sind an die­sem Tag bis 16 Uhr geöff­net. Das zen­tra­le Wahl­bü­ro im Rat­haus ist bis 18 Uhr geöffnet.

Sechs verschiedene Wahlen

Zur Euro­pa­wahl tre­ten 24 Par­tei­en, für die Wahl der Kreis­ver­tre­tung sie­ben Par­tei­en und für die Wahl des Rates der Stadt Arns­berg eben­falls sie­ben Par­tei­en an. Für die Wahl des Land­ra­tes tre­ten fünf Kan­di­da­ten und für die Wahl des Bür­ger­meis­ters drei Kan­di­da­ten an. Auf dem Stimm­zet­tel für die Inte­gra­ti­ons­rats­wahl tre­ten ein Ein­zel­be­wer­ber und eine Lis­te an.
„Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die am Wahl­tag ver­hin­dert sind, sind daher gebe­ten, die Mög­lich­keit zur Brief­wahl zu nut­zen,“ so Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura.

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