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VZ Arnsberg informiert: Neue Regeln für Internet-Einkauf

Für den Interneteinkauf gibt es neue Regeln. (Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de)
Für den Inter­net­ein­kauf gibt es neue Regeln. (Foto: Tim Reck­mann / pixelio.de)

Arns­berg. „Wer ger­ne im Inter­net ein­kauft, für den ist der 13. Juni ein wich­ti­ger Tag,“ so Mar­lies Albus von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg. An die­sem Tag wer­den die Rech­te für das Online-Shop­ping EU-weit har­mo­ni­siert. Betrof­fen sind hier­von ins­be­son­de­re die Vor­schrif­ten über das Wider­rufs­recht und die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten der Anbie­ter bei­spiels­wei­se bei der Gestal­tung des Bestellprozesses.

Gewohnte Rechte jetzt auch grenzüberschreitend

Die euro­pa­wei­te Anpas­sung hat den Vor­teil, dass sich Ver­brau­cher auch bei grenz­über­schrei­ten­den Ein­käu­fen auf die gewohn­ten Rech­te ver­las­sen kön­nen. Hier­zu zäh­len etwa die 14-tägi­ge Wider­rufs­frist ab Erhalt der Ware sowie der Anspruch auf Rück­erstat­tung der Hin­sen­de­kos­ten im Fal­le des Wider­rufs. Dar­über hin­aus müs­sen Händ­ler zukünf­tig zumin­dest eine gän­gi­ge kos­ten­lo­se Zah­lungs­mög­lich­keit (etwa Last­schrift, Kauf auf Rech­nung) anbie­ten. Für die Ver­wen­dung eines Zah­lungs­mit­tels dür­fen oben­drein nur Zusatz­kos­ten in Rech­nung gestellt wer­den, die tat­säch­lich entstehen.

Auch Nachteile

Für deut­sche Ver­brau­cher brin­gen die Ände­run­gen aller­dings auch Nach­tei­le. Denn die Mög­lich­keit, das Wider­rufs­recht durch die kom­men­tar­lo­se Rück­sen­dung der Ware aus­zu­üben ist eben­so pas­sé wie das unend­li­che Wider­rufs­recht im Fal­le einer unzu­rei­chen­den Wider­rufs­be­leh­rung durch den Ver­käu­fer. Zukünf­tig erlischt das Wider­rufs­recht in jedem Fal­le spä­tes­tens ein Jahr und 14 Tage nach­dem der Kun­de die Ware erhal­ten hat. Im Fal­le des Wider­rufs kön­nen dem Ver­brau­cher nun­mehr unab­hän­gig vom Waren­wert die Kos­ten der Rück­sen­dung voll­stän­dig auf­er­legt wer­den. Die Ein­kaufs­gren­ze von 40 Euro, ab der das Zurück­schi­cken nichts kos­tet, wird somit Geschichte.

Tipps der Verbraucherzentrale

Damit der Online-Ein­kauf auch zukünf­tig rei­bungs­los abläuft, gibt Mar­lies Albus, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le Arns­berg, die fol­gen­den Tipps:

Die neu­en Geset­ze fin­den auf alle Ver­trä­ge Anwen­dung, die ab dem 13. Juni 2014 geschlos­sen wer­den. Wer noch vor die­sem Ter­min zuge­schla­gen hat, für den gel­ten die alten Rege­lun­gen. Doch auch in Alt­fäl­len, in denen Ver­brau­cher nicht rechts­kon­form über ihr Wider­rufs­recht belehrt wur­den, soll­ten die­se den Wider­ruf spä­tes­tens bis zum 27. Juni 2015 erklä­ren, denn ein ewi­ges Wider­rufs­recht besteht auch dann nicht mehr.
 
 

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