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Vorwürfe der Sunderner Stadtkämmerin kein Fall für die Kommunalaufsicht

Sundern/Kreis. „Nach vor­ge­nom­me­ner Plau­si­bi­li­täts­prü­fung sind die Stel­len­be­wer­tun­gen als mög­lich und damit min­des­tens als recht­lich ver­tret­bar anzu­se­hen. Hin­wei­se, Beden­ken sowie noch anste­hen­de Prüf­schrit­te sind ver­merkt und vor Ort eigen­stän­dig umzu­set­zen. Anhalts­punk­te für ein auf­sichts­be­hörd­li­ches Ein­schrei­ten lie­gen – zumin­dest nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand – nicht vor.“

Keine Anhaltspunkte für Aufsichtsbehörde

Zu die­sem Ergeb­nis kommt der Bericht der Kom­mu­nal­auf­sicht des Hoch­sauer­land­krei­ses, der in die­ser Woche dem Bür­ger­meis­ter der Stadt Sun­dern, Ralph Bro­del, zuge­sandt wur­de. Auf acht Sei­ten wird ins­be­son­de­re zur Recht­mä­ßig­keit der Bewer­tungs­ver­fah­ren sowie zu ein­zel­nen Stel­len­be­wer­tun­gen Stel­lung bezogen.

Prüfung nur in rechtlich zugewiesenen Rahmen

Die Kom­mu­nal­auf­sicht stellt dem Bericht vor­an, dass sie die Prü­fung aus­schließ­lich im ihr recht­lich zuge­wie­se­nen Rah­men vor­ge­nom­men habe. Ins­be­son­de­re eine „Gut­ach­ter­tä­tig­keit“ im Sin­ne einer Prüf- und Ent­schei­dungs­in­stanz für vor Ort bestehen­de Dif­fe­ren­zen sei nach der kom­mu­nal­ver­fas­sungs­recht­li­chen Sys­te­ma­tik nicht vor­ge­se­hen. Hier greift allein die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung. Und das bedeu­tet, kom­mu­nal­ver­ant­wort­lich eigen­stän­dig zu han­deln, schreibt die Pres­se­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses in ihrer Mitteilung.

(Text: Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis)

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