Sundern/Kreis. „Nach vorgenommener Plausibilitätsprüfung sind die Stellenbewertungen als möglich und damit mindestens als rechtlich vertretbar anzusehen. Hinweise, Bedenken sowie noch anstehende Prüfschritte sind vermerkt und vor Ort eigenständig umzusetzen. Anhaltspunkte für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten liegen – zumindest nach derzeitigem Kenntnisstand – nicht vor.“
Keine Anhaltspunkte für Aufsichtsbehörde
Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht der Kommunalaufsicht des Hochsauerlandkreises, der in dieser Woche dem Bürgermeister der Stadt Sundern, Ralph Brodel, zugesandt wurde. Auf acht Seiten wird insbesondere zur Rechtmäßigkeit der Bewertungsverfahren sowie zu einzelnen Stellenbewertungen Stellung bezogen.
Prüfung nur in rechtlich zugewiesenen Rahmen
Die Kommunalaufsicht stellt dem Bericht voran, dass sie die Prüfung ausschließlich im ihr rechtlich zugewiesenen Rahmen vorgenommen habe. Insbesondere eine „Gutachtertätigkeit“ im Sinne einer Prüf- und Entscheidungsinstanz für vor Ort bestehende Differenzen sei nach der kommunalverfassungsrechtlichen Systematik nicht vorgesehen. Hier greift allein die kommunale Selbstverwaltung. Und das bedeutet, kommunalverantwortlich eigenständig zu handeln, schreibt die Pressestelle des Hochsauerlandkreises in ihrer Mitteilung.
(Text: Pressestelle Hochsauerlandkreis)