Arnsberg/Sundern/Meschede. Vertreter nutzen bei Haustürgeschäften Vertrauen und Unkenntnis aus. Verbraucherzentrale warnt und hilft. Aktuell gibt es eine Warnung der Verbraucherzentrale Arnsberg davor.
Beschwerden häufen sich
Derzeit häufen sich bei der Arnsberger Verbraucherzentrale Beschwerden über den Vertrieb von Telefonverträgen an der Haustür. Werber klingeln im Stadtgebiet und behaupten, wegen einer Umstellung auf Glasfaser müssten bestehende Telekommunikationsverträge angepasst werden. Mit dieser Masche versucht man, das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewinnen und ihnen dann einen Neuvertrag für den Telefonanschluss unterzuschieben. Oftmals stellt sich der Vertrag jedoch als völlig unnötig und meist teurer als bisher heraus. Hier sollte man eine Unterschrift nicht ungeprüft leisten. Es handelt sich um geschulte Vertreter, die darin geübt sind, den Überraschungseffekt auszunutzen, um zu einem Vertragsschluss zu kommen.
Überraschungseffekt wird ausgenutzt
Die Arnsberger Verbraucherzentrale verzeichnete allein in den letzten Tagen 7 Beschwerden von untergeschobenen Verträgen mit angeblich geneppten Kunden. „Dabei wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Blaue vom Himmel erzählt“, berichtet Petra Golly, Leiterin der Beratungsstelle in der Neheimer Burgstraße 5. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Werber angeblich im Namen eines Telekommunikationsunternehmens agieren, bei dem die angesprochenen schon Kunde sind, ist das Vorgehen perfide.
Perfides Vorgehen
Wer nicht sofort abschließen will, wird am nächsten Tag zudem noch telefonisch von den Werbern belästigt und genötigt, doch noch zuzustimmen. Eine Verbraucherin berichtete, dass ihr Telefon nach dem Abwimmeln der Verkäufer an der Haustür innerhalb der nächsten zwei Tage 21 Mal klingelte und man darüber versuchte, den Vertrag doch noch bei ihr unterzubringen.
Vorsicht ist geboten
Petra Golly rät daher zu großer Vorsicht und äußerst kritischer Betrachtung, wenn Verträge an der Haustür zur Unterschrift vorgelegt werden.
An der Haustür hat man nämlich nicht die Möglichkeit, Verträge zu vergleichen und den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Verkäufer zu prüfen. Man ist unvorbereitet und dadurch empfänglicher für die Anpreisungen des Vertreters.
Vor allem ältere Menschen bedrängt
Auch das Vertrauen vor allem älterer Menschen oder die sprachliche Unerfahrenheit von Migranten wird mitunter schamlos ausgenutzt. An folgende Grundregeln sollte man sich in solchen Situationen halten:
- Niemals einen Vertreter in die Wohnung lassen
- Niemals etwas unterschreiben, was man nicht nachvollziehen kann und nicht ausführlich geprüft hat
- Wenn man unsicher ist, lieber nicht unterschreiben
Besonders wenn Zeitdruck ausgeübt wird und das Angebot nur von kurzer Dauer sein soll, ist Gelassenheit angesagt.
Die Rechtslage:
Hat man doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam, man kann ihn aber in aller Regel widerrufen. Durch einen Widerruf ist man nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dafür hat man grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Wurde der Verbraucher nicht über sein Recht zum Widerruf informiert, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Eine Begründung für den Widerruf muss aber nicht mitgeliefert werden.
Die Arnsberger Verbraucherzentrale bietet individuelle rechtliche Beratung auch zu derartigen Fällen an und konnte Verbrauchern, die nun auf diese Weise betroffen waren, bereits entsprechende Hilfestellung leisten.
Wichtige Hinweise:
Zur Zeit beraten die Verbraucherschützer aufgrund der coronabedingten Einschränkungen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Diese ist telefonisch unter Tel. 02932 / 5109701 montags und donnerstags von 9:30 ‑12:30 Uhr und 14 ‑18 Uhr und dienstags, mittwochs und freitags von 9:30 – 12:30 Uhr möglich. Alternativ ist eine Anmeldung auch online über das Kontaktformular der Beratungsstelle unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg möglich.
(Quelle: Verbraucherzentrale Arnsberg)