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Vorsicht geboten: Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Haustürgeschäften

Arnsberg/Sundern/Meschede. Ver­tre­ter nut­zen bei Haus­tür­ge­schäf­ten Ver­trau­en und Unkennt­nis aus. Ver­brau­cher­zen­tra­le warnt und hilft. Aktu­ell gibt es eine War­nung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg davor.

Beschwerden häufen sich

Der­zeit häu­fen sich bei der Arns­ber­ger Ver­brau­cher­zen­tra­le Beschwer­den über den Ver­trieb von Tele­fon­ver­trä­gen an der Haus­tür. Wer­ber klin­geln im Stadt­ge­biet und behaup­ten, wegen einer Umstel­lung auf Glas­fa­ser müss­ten bestehen­de Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trä­ge ange­passt wer­den. Mit die­ser Masche ver­sucht man, das Ver­trau­en von Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern zu gewin­nen und ihnen dann einen Neu­ver­trag für den Tele­fon­an­schluss unter­zu­schie­ben. Oft­mals stellt sich der Ver­trag jedoch als völ­lig unnö­tig und meist teu­rer als bis­her her­aus. Hier soll­te man eine Unter­schrift nicht unge­prüft leis­ten. Es han­delt sich um geschul­te Ver­tre­ter, die dar­in geübt sind, den Über­ra­schungs­ef­fekt aus­zu­nut­zen, um zu einem Ver­trags­schluss zu kommen.

Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg Foto: VZ Arnsberg

Überraschungseffekt wird ausgenutzt

Die Arns­ber­ger Ver­brau­cher­zen­tra­le ver­zeich­ne­te allein in den letz­ten Tagen 7 Beschwer­den von unter­ge­scho­be­nen Ver­trä­gen mit angeb­lich genepp­ten Kun­den. „Dabei wird den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern das Blaue vom Him­mel erzählt“, berich­tet Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le in der Nehei­mer Burg­stra­ße 5. Vor allem vor dem Hin­ter­grund, dass die Wer­ber angeb­lich im Namen eines Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­mens agie­ren, bei dem die ange­spro­che­nen schon Kun­de sind, ist das Vor­ge­hen perfide.

Perfides Vorgehen

Wer nicht sofort abschlie­ßen will, wird am nächs­ten Tag zudem noch tele­fo­nisch von den Wer­bern beläs­tigt und genö­tigt, doch noch zuzu­stim­men. Eine Ver­brau­che­rin berich­te­te, dass ihr Tele­fon nach dem Abwim­meln der Ver­käu­fer an der Haus­tür inner­halb der nächs­ten zwei Tage 21 Mal klin­gel­te und man dar­über ver­such­te, den Ver­trag doch noch bei ihr unterzubringen.

Vorsicht ist geboten

Petra Gol­ly rät daher zu gro­ßer Vor­sicht und äußerst kri­ti­scher Betrach­tung, wenn Ver­trä­ge an der Haus­tür zur Unter­schrift vor­ge­legt werden.

An der Haus­tür hat man näm­lich nicht die Mög­lich­keit, Ver­trä­ge zu ver­glei­chen und den Wahr­heits­ge­halt der Aus­sa­gen der Ver­käu­fer zu prü­fen. Man ist unvor­be­rei­tet und dadurch emp­fäng­li­cher für die Anprei­sun­gen des Vertreters.

Vor allem ältere Menschen bedrängt

Auch das Ver­trau­en vor allem älte­rer Men­schen oder die sprach­li­che Uner­fah­ren­heit von Migran­ten wird mit­un­ter scham­los aus­ge­nutzt. An fol­gen­de Grund­re­geln soll­te man sich in sol­chen Situa­tio­nen halten:

  • Nie­mals einen Ver­tre­ter in die Woh­nung lassen
  • Nie­mals etwas unter­schrei­ben, was man nicht nach­voll­zie­hen kann und nicht aus­führ­lich geprüft hat
  • Wenn man unsi­cher ist, lie­ber nicht unterschreiben

Beson­ders wenn Zeit­druck aus­ge­übt wird und das Ange­bot nur von kur­zer Dau­er sein soll, ist Gelas­sen­heit angesagt.

Die Rechts­la­ge:

Hat man doch einen Ver­trag an der Haus­tür abge­schlos­sen, ist der Ver­trag zwar wirk­sam, man kann ihn aber in aller Regel wider­ru­fen. Durch einen Wider­ruf ist man nicht mehr an den Ver­trag gebun­den. Dafür hat man grund­sätz­lich 14 Tage ab Ver­trags­schluss Zeit. Wur­de der Ver­brau­cher nicht über sein Recht zum Wider­ruf infor­miert, erlischt das Wider­rufs­recht spä­tes­tens nach 12 Mona­ten und 14 Tagen. Der Wider­ruf muss gegen­über dem Ver­trags­part­ner erklärt wer­den. Eine Begrün­dung für den Wider­ruf muss aber nicht mit­ge­lie­fert werden.

Die Arns­ber­ger Ver­brau­cher­zen­tra­le bie­tet indi­vi­du­el­le recht­li­che Bera­tung auch zu der­ar­ti­gen Fäl­len an und konn­te Ver­brau­chern, die nun auf die­se Wei­se betrof­fen waren, bereits ent­spre­chen­de Hil­fe­stel­lung leisten.

Wich­ti­ge Hinweise:

Zur Zeit bera­ten die Ver­brau­cher­schüt­zer auf­grund der coro­nabe­ding­ten Ein­schrän­kun­gen aus­schließ­lich nach Ter­min­ver­ein­ba­rung. Die­se ist tele­fo­nisch unter Tel. 02932 / 5109701 mon­tags und don­ners­tags von 9:30 ‑12:30 Uhr und 14 ‑18 Uhr und diens­tags, mitt­wochs und frei­tags von 9:30 – 12:30 Uhr mög­lich. Alter­na­tiv ist eine Anmel­dung auch online über das Kon­takt­for­mu­lar der Bera­tungs­stel­le unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg möglich.

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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