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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Hoch­sauer­land­kreis. Das NRW-Land­schafts­mi­nis­te­ri­um hat per Erlass die Stall­pflicht für Geflü­gel in den west­fä­li­schen Regie­rungs­be­zir­ken Arns­berg, Müns­ter und Det­mold auf­ge­ho­ben. Damit kön­nen auch im Hoch­sauer­land­kreis die Hal­ter ihre Tie­re wie­der nach drau­ßen las­sen. Dabei sind die fol­gen­den  Hygie­ne­maß­nah­men zu beachten:

  • Fut­ter und Ein­streu müs­sen für Wild­vö­gel unzu­gäng­lich gela­gert werden.
  • Fut­ter- und Trän­kestel­len dür­fen für Wild­vö­gel nicht zugäng­lich sein.
  • Geflü­gel nicht mit Ober­flä­chen­was­ser, zu dem Wild­vö­gel Zugang haben, tränken.

Begrün­det wird die Auf­he­bung der Stall­pflicht damit, dass in NRW seit dem 15. April kein neu­er Aus­bruch der Geflü­gel­pest bei gehal­te­nen Vögeln auf­ge­tre­ten ist. Virus­nach­wei­se bei Wild­vö­geln erfol­gen in NRW nur noch spo­ra­disch und ver­ein­zelt. Im Bereich Süd­west­fa­len sind kei­ne wei­te­ren Fäl­le bei Wild­vö­geln fest­ge­stellt worden.

Auf­grund der stei­gen­den Außen­tem­pe­ra­tu­ren und der Tat­sa­che, dass sich vie­le Wild­vö­geln in die nörd­li­chen Brut­ge­bie­te zurück­zie­hen, hat das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut in sei­ner aktu­el­len Risi­ko­ein­schät­zung, das Risi­ko der Aus­brei­tung der Infek­ti­on, als mäßig eingestuft.

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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