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Vogelgrippe: Kreisveterinär gibt Verhaltensregeln

Der Kreisveterinär warnt wegen der Vogelgrippe vor dem Kontakt mit Wildenten. Das Bild zeigt an Vogelgrippe verendete Reiherenten am Großen Plöner See. (Foto: Carsten Pusch, NABU Schleswig-Holstein)
Der Kreis­ve­te­ri­när warnt vor dem Kon­takt mit Wild­enten. Das Bild zeigt an Vogel­grip­pe ver­en­de­te Rei­her­en­ten am Gro­ßen Plö­ner See. (Foto: Cars­ten Pusch, NABU Schleswig-Holstein)

Hoch­sauer­land­kreis. „Alle Geflü­gel­hal­ter soll­ten sich auf eine mög­li­che Stall­pflicht für ihre Tie­re vor­be­rei­ten, auch wenn der Hoch­sauer­land­kreis der­zeit kei­ne Risi­ko­ge­bie­te auf­weist und das Land NRW des­halb hier kei­ne Stall­pflicht ange­ord­net hat“, emp­fiehlt Dr. Tho­mas Del­ker, Lei­ter des Kreis­ve­te­ri­när­am­tes. Anlass für die­se War­nung ist, dass in meh­re­ren Bun­des­län­dern bei ver­en­de­ten Wild­enten das sehr anste­cken­de Virus der Vogel­grip­pe H5N8 nach­ge­wie­sen wor­den ist.

„Kran­ke oder ver­en­de­te Vögel soll­ten auf gar kei­nen Fall ange­fasst wer­den, auch der Kon­takt an offe­nen Gewäs­sern ist zu ver­mei­den“, rät Dr. Del­ker wei­ter. Bis­lang gebe es noch kei­ne Vogel­grip­pe­mel­dun­gen in Nord­rhein-West­fa­len, aller­dings habe das Land NRW auch in den Nach­bar­krei­sen Soest und Pader­born eine Stall­pflicht ange­ord­net. Infek­tio­nen von Men­schen mit dem H5N8-Virus sei­en bis­her nicht bekannt.

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