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Vier Mofa-„Raser“ auf einem Streich

Lang­scheid. Bei einer Geschwin­dig­keits­kon­trol­le am Sor­pe­see „ras­te“ eine Grup­pe von vier Mofa­fah­rern am Diens­tag abend durch die Mess­stel­le. Der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei zog die vier jun­gen Fah­rer aus dem Verkehr.

Jugendliche hatten ihre Mofas „frisiert“

Die vier Mof­arol­ler fuh­ren in einer Grup­pe und waren augen­schein­lich zu schnell. Eine Geschwin­dig­keits­mes­sung bestä­tig­te den Ver­dacht der Beam­ten. Alle vier Zwei­rä­der waren mit deut­lich mehr als 55 km/h auf der Stra­ße unter­wegs. Die vor­ge­schrie­be­ne Höchst­ge­schwin­dig­keit für Mofas darf jedoch 25 km/h nicht über­stei­gen. In der anschlie­ßen­den Kon­trol­le räum­ten die vier Sun­der­aner Jugend­li­chen ein, ihre Rol­ler fri­siert zu haben. Gegen die vier Fah­rer wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die Wei­ter­fahrt wur­de untersagt.

Polizei warnt vor Gefahren

Die Poli­zei warnt aus­drück­lich vor den Gefah­ren und Fol­gen eines fri­sier­ten Rol­lers. Neben einem erhöh­ten Unfall­ri­si­ko und den straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen ist vie­len Jugend­li­chen und Eltern nicht bewusst, dass im Fal­le eines Unfalls die Ver­si­che­rung nicht für den Scha­den auf­kommt. Dabei ist es uner­heb­lich, wer den Unfall ver­ur­sacht hat.

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