vhs Arnsberg/Sundern: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Arnsberg/Neheim. Jedem Men­schen kön­nen Unfäl­le, Krank­hei­ten und see­li­sche Kri­sen pas­sie­ren. Wer nimmt dann die Rech­te des kran­ken Men­schen wahr? Zur Ver­mei­dung einer gesetz­li­chen Betreu­ung gibt es die Mög­lich­keit der Vorsorgevollmacht.

Die vhs Arnsberg/Sundern lädt in Koope­ra­ti­on mit dem SkF Hoch­sauer­land­kreis ein zu einer Ver­an­stal­tung, in der die­se Fra­gen behan­delt werden.

Am Mon­tag, 02.09.2024 fin­det der Kurs mit der Nr. 103–001 in der Geschäfts­stel­le Arns­berg (Ehm­senstr. 7) statt, am Don­ners­tag, 05.09.2024 kön­nen sich Inter­es­sier­te in der Geschäfts­stel­le Neheim (Wer­ler Str. 2a, Möh­ne­park) für den Kurs mit der Nr. 103–003 anmel­den. Bei­de Kur­se star­ten um 18.00.

Anmel­dun­gen sind mög­lich tele­fo­nisch (02931.13464), per Mail (vhs@vhs-arnsberg-sundern.de) oder im Inter­net unter www.vhs-arnsberg-sundern.de .

 

 

 

 

 

(Quel­le: vhs Arnsberg/Sundern)

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