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Vertreter für „Stiftung Amt Hüsten“ werden gewählt

Arns­berg. Wenn ab dem 26. August die Arns­ber­ger Bezirks­aus­schüs­se zu ihren ers­ten Sit­zun­gen nach der Wahl zusam­men kom­men, steht in sie­ben Bezirks­aus­schüs­sen – Bruch­hau­sen, Her­drin­gen, Hol­zen, Müsche­de, Niedereimer/Breitenbruch, Voßwinkel/Bachum und Wen­ni­g­loh – neben der Wahl des neu­en Vor­sit­zen­den auch eine wei­te­re Wahl an. Gewählt wird jeweils ein Beauf­trag­ter des Bezirks­aus­schus­ses für den Vor­stand der „Stif­tung Amt Hüsten“.

Das Wappen des ehemaligen Amts Hüsten.
Das Wap­pen des ehe­ma­li­gen Amts Hüsten.

Der Rat der Stadt Arns­berg hat­te nach jah­re­lan­gen Que­re­len im Dezem­ber 2013 in gehei­mer Abstim­mung mit Mehr­heit beschlos­sen, die frü­he­re „Stif­tung zur För­de­rung des sozia­len Woh­nungs­baus“ im ehe­ma­li­gen Amt Hüs­ten mit einem ange­pass­ten und moder­ni­sier­ten sozia­len Stif­tungs­zweck unter dem Namen „Stif­tung Amt Hüs­ten“ fort­zu­füh­ren, und hat­te dazu eine neue Stif­tungs­sat­zung erlas­sen. Gemäß die­ser zwi­schen­zeit­lich von der Kom­mu­nal­auf­sicht des Hoch­sauer­land­krei­ses geneh­mig­ten Stif­tungs­sat­zung ist der Erwerb, die Ver­wal­tung und Ver­wen­dung des gesam­ten Ver­mö­gens der Stif­tung dem Stif­tungs­rat als Vor­stand in eige­ne Ver­ant­wor­tung über­tra­gen. das Stif­tungs­ver­mö­gen betrug zuletzt rund 478.000 Euro.

Der Stif­tungs­rat besteht gem. § 4 Abs. 2 der Stif­tungs­sat­zung aus:

  • einem Nach­kom­men oder einer Nach­kom­min des Grün­ders und Stif­ters Max von Boe­se­la­ger als Vor­sit­zen­der. Zur Zeit nimmt Dr. Wolf­hard von Boe­se­la­ger die­ses Amt wahr.
  • je einem oder einer Beauf­trag­ten der Bezirks­aus­schüs­se für die Orts­tei­le Bachum, Bruch­hau­sen, Her­drin­gen, Hol­zen, Müsche­de, Nie­der­ei­mer, Voß­win­kel und Wen­ni­g­loh des ehe­ma­li­gen Amtes Hüsten.

Gemäß Stif­tungs­sat­zung wäh­len die Bezirks­aus­schüs­se ihre Beauf­trag­ten und je einen Ver­tre­ter für die Dau­er einer Wahl­pe­ri­ode. Eine Wie­der­wahl ist zuläs­sig und erwünscht. Die Mit­glied­schaft im Stif­tungs­rat ist ein Ehren­amt und bedarf der Bestä­ti­gung durch den Rat der Stadt Arnsberg.

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