Arnsberg. Wenn ab dem 26. August die Arnsberger Bezirksausschüsse zu ihren ersten Sitzungen nach der Wahl zusammen kommen, steht in sieben Bezirksausschüssen – Bruchhausen, Herdringen, Holzen, Müschede, Niedereimer/Breitenbruch, Voßwinkel/Bachum und Wennigloh – neben der Wahl des neuen Vorsitzenden auch eine weitere Wahl an. Gewählt wird jeweils ein Beauftragter des Bezirksausschusses für den Vorstand der „Stiftung Amt Hüsten“.
Der Rat der Stadt Arnsberg hatte nach jahrelangen Querelen im Dezember 2013 in geheimer Abstimmung mit Mehrheit beschlossen, die frühere „Stiftung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus“ im ehemaligen Amt Hüsten mit einem angepassten und modernisierten sozialen Stiftungszweck unter dem Namen „Stiftung Amt Hüsten“ fortzuführen, und hatte dazu eine neue Stiftungssatzung erlassen. Gemäß dieser zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht des Hochsauerlandkreises genehmigten Stiftungssatzung ist der Erwerb, die Verwaltung und Verwendung des gesamten Vermögens der Stiftung dem Stiftungsrat als Vorstand in eigene Verantwortung übertragen. das Stiftungsvermögen betrug zuletzt rund 478.000 Euro.
Der Stiftungsrat besteht gem. § 4 Abs. 2 der Stiftungssatzung aus:
- einem Nachkommen oder einer Nachkommin des Gründers und Stifters Max von Boeselager als Vorsitzender. Zur Zeit nimmt Dr. Wolfhard von Boeselager dieses Amt wahr.
- je einem oder einer Beauftragten der Bezirksausschüsse für die Ortsteile Bachum, Bruchhausen, Herdringen, Holzen, Müschede, Niedereimer, Voßwinkel und Wennigloh des ehemaligen Amtes Hüsten.
Gemäß Stiftungssatzung wählen die Bezirksausschüsse ihre Beauftragten und je einen Vertreter für die Dauer einer Wahlperiode. Eine Wiederwahl ist zulässig und erwünscht. Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat ist ein Ehrenamt und bedarf der Bestätigung durch den Rat der Stadt Arnsberg.