Sehr zufrieden zeigten sich bei der Pressekonferenz die Geschäftsführer. „Ich halte es für einen notwendigen und verantwortungsvollen Schritt, sich gemeinsam und damit gestärkt für die wachsenden Herausforderungen der Zukunft aufzustellen“, sagte Kemper. „Das Zentren- und Standortkonzept liegt vor und ist kommuniziert. Dies gilt es jetzt mit Leben zu füllen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prozess einzubeziehen und ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Ausgestaltung der künftigen Versorgungsstrukturen einzubinden“, ergänzte Hagmann und fügt an: „Die Arbeit geht jetzt erst richtig los“.
Standortsicherung durch Vetorecht
Hagmann informierte auch darüber, dass für den Standort St. Walburga-Krankenhaus Meschede in den geschlossenen Verträgen besondere Schutzrechte festgeschrieben seien. Demnach könne von der gemeinsamen Krankenhausgesellschaft künftig keine Schließung und Umwandlung des Mescheder Krankenhausstandortes beschlossen werden, da dies einer vorherigen Zustimmung der Alexianer Misericordia GmbH bedürfe. Gleiche Schutzrechte bestünden für die bisherigen Trägerstiftungen der Arnsberger Standorte.
Belegschaft im Aufsichtsrat
Im neuen Aufsichtsrat der gemeinsamen Krankenhaus-Gesellschaft gibt es künftig zwölf Mandate – sieben Sitze für die bisherigen Trägerstiftungen des Klinikums Arnsberg, zwei Sitze für die Alexianer und drei beratende Sitze für die Mitarbeiter. „Die Mitarbeitervertretungen, also die aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Interessenvertreter der Arnsberger und Mescheder Belegschaft, werden künftig mit insgesamt drei Sitzen im Aufsichtsrat der gemeinsamen Krankenhausgesellschaft eine starke Position einnehmen und von Anfang an bei allen Entscheidungen und Planungen beratend beteiligt“, so die Geschäftsführer. „Ein Verfahren, welches sich bereits in Arnsberg bewährt hat, für die Mescheder Belegschaft jedoch absolut neu ist. Die Mescheder Belegschaft erhält dabei ein eigenes Mandat für die volle Wahlperiode der bestehenden MAV und gewinnt somit nie dagewesene Mitwirkungsrechte in Organen der neuen Krankenhausgesellschaft.“
Genehmigungsverfahren läuft noch
Die Zustimmung der Genehmigungsbehörden, der kirchlichen Stiftungsaufsicht sowie die Aufnahme der neuen gemeinsamen Krankenhausgesellschaft in den Krankenhausplan NRW stehen derweil noch aus. Erst wenn diese vorliegen, wird die Fusion rechtswirksam. Man arbeitet darauf hin, bis Anfang des 4. Quartals 2017 die erforderlichen Genehmigungen auf dem Tisch zu haben.
Spekulationen Absage erteilt
Kemper und Hagmann erklärten zudem, dass sie „gezielt und wiederholt geschürten Gerüchten, die den Erhalt des Standortes St. Walburga-Krankenhaus als vollwertiges Krankenhaus in Zweifel ziehen“, abermals eine klare Absage erteilen. „Die am 14. Juni 2017 der Öffentlichkeit vorgestellte zukünftige Strategie zum Zentren-/Standortkonzept ist inzwischen Gegenstand der offiziellen Krankenhausplanung des Landes NRW. Das dazu gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren ist vom Ministerium eingeleitet und lässt keinen Raum für Spekulationen darüber, ob das Klinikum Arnsberg sich Filetstücke aus dem Walburga-Krankenhaus zieht“, so Kemper. Für die Zukunft sei es entscheidend, dass aus zwei Krankenhaus-GmbHs ein gemeinsames Krankenhausunternehmen mit gemeinsamen Versorgungsschwerpunkten in zwölf Zentren an den Standorten Arnsberg und Meschede entsteht.
Eckdaten der gemeinsamen Krankenhausgesellschaft
Mit dem Zusammenschluss entsteht ein Klinikum mit künftig
- 927 Planbetten (226 St. Walburga und 701 Klinikum Arnsberg)
- rund 2250 Beschäftigten (ca. 1.750 Klinikum und ca. 500 St. Walburga)
- vier Standorten
- jährlich ca. 41.000 stationär versorgten Patienten (ca. 30.000 Klinikum und ca. 11.000 St. Walburga).
