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Verbraucherzentrale warnt vor Tücken kostenloser Spiele-Apps

Ver­brau­cher­be­ra­te­rin Petra Gol­ly macht auf die Tücken von zunächst kos­ten­lo­sen Spie­le-Apps für das Smart­phone auf­merk­sam. (Foto: VZ)

Neheim. „Für vie­le Spie­le-Macher ist das Sys­tem der ‚Free to Play-Games‘ ein ein­träg­li­ches Geschäfts­mo­dell. Für den Han­dy­spie­ler kann ‚free to play‘ aber durch­aus zur Kos­ten­fal­le wer­den“, weiß Petra Gol­ly, Ver­brau­cher­be­ra­te­rin in der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW, die anläss­lich des Welt­ver­brau­cher­tags vor den Tücken zunächst kos­ten­lo­ser Spie­le-Apps warnt.

99 Cent oder auch 99 Euro für schnelleres Weiterkommen

Per Han­dy wer­den mit Gold­ta­lern, Dia­man­ten und Her­zen in der vir­tu­el­len Spie­le­welt Sied­lun­gen gebaut, reiz­vol­le Gär­ten ange­legt und Geg­ner besiegt. Her­stel­ler von Action‑, Stra­te­gie- und Rol­len­spie­len wie Clash Roy­al, Can­dy Crush Saga oder Poké­mon Go bie­ten Spie­le-Apps zum kos­ten­lo­sen Down­load für Smart­phones und Tablets an. Wenn das geschenk­te Kapi­tal, Leben oder die Res­sour­cen ver­spielt sind, müs­sen Spie­ler unan­ge­neh­me War­te­zei­ten in Kauf neh­men. Es sei denn, sie zah­len fürs schnel­le­re Wei­ter­kom­men je nach Spiel von 99 Cent bis zu 99 Euro, um etwa Spie­le­be­schleu­ni­ger (Boos­ter) kau­fen zu können.

Spieler verlieren leicht die Kostenkontrolle

Ob und ab wann genau eine ver­meint­lich kos­ten­lo­se Spie­le-App ins rea­le Geld gehen kann, hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW an umsatz­star­ken Free to Play-Games für Android-Gerä­te über­prüft, die im Goog­le Play Store ange­bo­ten wer­den. „Unterm Strich ani­mie­ren Spie­le­ma­cher die Nut­zer äußerst geschickt, den kos­ten­lo­sen Sek­tor zu ver­las­sen und den Spie­le­ver­lauf durch den Zukauf von vie­ler­lei Ele­men­ten vor­an­zu­trei­ben“, so das Fazit der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Sie warnt: „Wer sich ein Free to Play-Game auf sein Han­dy lädt, kommt durch geschick­te Pro­gram­mie­run­gen erst rich­tig auf den Spie­le­trip und kann hier­bei leicht die Kos­ten­kon­trol­le verlieren.“

Hinweise für Gamer, Eltern und Lehrer

Zum dies­jäh­ri­gen Welt­ver­brau­cher­tag am 15. März gibt die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW beson­ders jun­gen Gamern, aber auch Leh­rern und Eltern Hin­wei­se und vor­sorg­li­che Spiel­re­geln zum Umgang mit Free to Play-Games an die Handy-Hand:

  • Prin­zip und Geschäfts­mo­dell: Free to Play-Games kön­nen von Spie­lern kos­ten­los aufs Han­dy oder Tablet gela­den wer­den. Umsatz erwirt­schaf­ten die Anbie­ter über kos­ten­pflich­ti­ge Zusatz­an­ge­bo­te, die das Spiel in Gang hal­ten und den wei­te­ren Ver­lauf inter­es­san­ter, schnel­ler oder leich­ter machen. Das geschieht, indem Spie­ler wäh­rend des Spiels wei­te­res Spiel­geld, mehr Leben oder Aus­stat­tungs­ele­men­te von Figu­ren sozu­sa­gen „in game“ zu einem bestimm­ten Betrag in Euro zukau­fen können.
  • Tücki­sche Mecha­nis­men: Spie­le­ri­sche Anrei­ze sowie der vor­ge­gau­kel­te Gra­tis-Cha­rak­ter vie­ler Spie­le-Apps besche­ren unbe­dach­ten Spie­lern Kos­ten­fal­len und einen Kon­troll­ver­lust. Spie­lern wird zu Beginn nicht ange­zeigt, ab wann und für wel­che Ele­men­te rea­le Geld­be­trä­ge ver­langt wer­den. Mög­li­che Kos­ten kön­nen des­halb bei Spiel­be­ginn nicht abge­schätzt und mit ande­ren Spiel­an­ge­bo­ten ver­gli­chen wer­den. Com­pu­ter­spie­le erzeu­gen zudem oft das Bedürf­nis wei­ter­zu­spie­len, egal was es kos­tet. Da Spiel­ein­sät­ze zum Bei­spiel abs­trakt per Abbu­chung über Mobil­funk­rech­nung oder Kre­dit­kar­te bezahlt wer­den, haben vor allem Kin­der und Jugend­li­chen oft kein Gefühl dafür, dass sie nicht nur Spiel‑, son­dern rea­les Geld verspielen.
  • Vor­sorg­li­che Vor­ein­stel­lun­gen auf dem Han­dy: Damit im Eifer eines Spiels nicht spon­tan ein soge­nann­ter In-App-Kauf auf dem Han­dy in Gang gesetzt wird, soll­ten kos­ten­pflich­ti­ge App-Pos­ten im Goog­le Play oder im Apple App Store mit einem Pass­wort­schutz ver­se­hen wer­den. Dazu muss man im Goog­le Play Store unter Ein­stel­lun­gen den But­ton „Authen­ti­fi­zie­rung für Käu­fe erfor­der­lich“ ankli­cken oder im Apple App Store dem Pfad „Ein­stel­lun­gen“ – „All­ge­mein“ – „Ein­schrän­kun­gen“ fol­gen. Im Store von Apple kön­nen In-App-Käu­fe auf die­se Wei­se kom­plett deak­ti­viert wer­den. Dies ist im Play Store lei­der nicht möglich.
  • Zah­lung mit Pre­paid-Kar­ten: Im Han­del gibt es für die Stores von Apple- und Android-Gerä­ten Gut­ha­ben­kar­ten, die für begrenz­te Zah­lun­gen mit einem Geld­gut­ha­ben etwa in Höhe von 15 oder 25 Euro auf­ge­la­den wer­den kön­nen. Ana­log zu Han­dys ist durch die Anwen­dung die­ses Zah­lungs­sys­tems eine gewis­se Kos­ten­kon­trol­le vor allem für Kin­der und min­der­jäh­ri­ge Jugend­li­che mög­lich. Die­se greift jedoch nur, wenn die Spröss­lin­ge bei Bedarf nicht immer von neu­em, son­dern nach fest­ge­leg­ten Abspra­chen mit neu­en Gut­ha­ben aus­ge­stat­tet wer­den. Auch der Zugriff auf das Kre­dit­kar­ten­kon­to der Eltern soll­te Kin­dern grund­sätz­lich ver­wehrt werden.

Tipps, wie sich Spie­ler und Eltern vor unnö­ti­gen Kos­ten bei Gra­tis-Spie­le­Apps schüt­zen kön­nen und wei­te­re Hin­wei­se zu recht­li­chen Fra­gen bie­tet die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in der Burg­stra­ße 5 in Neheim recht­li­chen Rat und infor­ma­ti­ve Tipps. Einen Über­blick, wel­che Anrei­ze zum Geld­aus­ge­ben sich in zehn Free to Play-Games fin­den, gibt‘s im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/freetoplay

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