- Blickpunkt Arnsberg-Sundern-Meschede - https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de -

Verbraucherzentrale rät: Mit geschenkten Gutscheinen ausführlich befassen

Arnsberg/Kreis. Wenn man nicht weiß, was man schen­ken soll, sind Gut­schei­ne oft­mals eine pri­ma Sache. Das gilt beson­ders in die­sem Jahr, in dem coro­nabe­dingt vie­le Schenk­freu­di­ge vor dem Fest auf einen aus­gie­bi­gen Ein­kaufs­bum­mel in Läden ver­zich­ten muss­ten. „Wer statt­des­sen auf einen Gut­schein als Geschenk setzt, muss damit rech­nen, dass die Gabe zum Ein­tau­schen bei einem vor­her aus­ge­such­ten Anbie­ter nicht ein­ge­löst wer­den kann, wenn die­ser in der nächs­ten Zeit Insol­venz anmel­den muss“, gibt Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in einer Infor­ma­ti­on für die Öffent­lich­keit zu bedenken.

Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg Foto: VZ Arnsberg

Bei Einlösung mögliche Insolvenz bedenken

All­ge­mein gilt eine Ver­jäh­rungs­frist von drei Jah­ren. Lag unterm Weih­nachts­baum jedoch ein Gut­schein für ein Frei­zeit­ver­gnü­gen mit fes­tem Ter­min, muss die Kar­te zum ange­ge­be­nen Datum ein­ge­löst wer­den, damit sie nicht ver­fällt. Fol­gen­de Tipps hel­fen, Frust mit dem Ver­strei­chen von Fris­ten zu vermeiden:

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Kauf­recht im Han­del – sta­tio­när und online – bie­tet die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW tele­fo­nisch unter 0 29 32 / 51 09 701 oder per E‑Mail über die Kon­takt­adres­se www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg im Inter­net an. Wis­sens­wer­tes rund um Weih­nach­ten im Ver­brau­cher­all­tag gibt’s eben­falls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/weihnachten.

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

Beitrag teilen