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Verbraucherzentrale klagt: Schlechter Vertrag statt guter Rat im Telefonladen

Neheim. Kun­den­är­ger im Tele­fon­la­den ist das The­ma der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zum dies­jäh­ri­gen Welt­ver­brau­cher­tag. Denn „Schlech­ter Ver­trag statt guter Rat“ sei dort noch zu oft an der Tagesordnung.

Neun von zehn geben Produktinformationsblatt nicht raus

Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le Arns­berg der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW an der Nehei­mer Burg­stra­ße, erläu­tert: „Im Tele­fon­shop wer­den Kun­den erschla­gen von einer Viel­zahl an Tari­fen für höhe­re Über­tra­gungs­ge­schwin­dig­keit, mehr Daten­vo­lu­men und zahl­rei­che Extras. Damit Rat­su­chen­de eine Chan­ce haben, in dem Gewirr von Kos­ten, Extras und Tari­fen einen für sie pas­sen­den Han­dy­ver­trag zu fin­den, sind Shop­be­trei­ber seit Mit­te 2017 ver­pflich­tet, Kun­den über die wich­tigs­ten Details vor einem Ver­trags­ab­schluss zu infor­mie­ren.“ Händ­ler müss­ten Kun­den auf ein nach Vor­ga­ben der Bun­des­netz­agen­tur gestal­te­tes Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt hin­wei­sen und die­ses leicht zugäng­lich bereit­stel­len, also ent­we­der sehr gut sicht­bar aus­le­gen oder den Kun­den aus­hän­di­gen. Doch die­se Vor­ga­be sei viel­fach blo­ße Theo­rie. Das habe eine Stich­pro­be erge­ben, die die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW im Vor­feld des dies­jäh­ri­gen Welt­ver­brau­cher­ta­ges lan­des­weit in 301 Tele­fon­ge­schäf­ten durch­ge­führt hat. Dem­nach hän­dig­ten nur zwei Shop­ver­käu­fer Rat­su­chen­den das hilf­rei­che Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt von sich aus aus. Neun von zehn Händ­lern rück­ten die Über­sicht auch auf noch­ma­li­ge Nach­fra­ge nicht raus.

Auch in Arnsberg vier Mal Fehlanzeige

Nega­tiv ist auch das Ergeb­nis der loka­len Stich­pro­be, das in die lan­des­wei­te Erhe­bung ein­ge­flos­sen ist: Auf­ge­sucht wur­den vier Tele­fon­shops in Arns­berg. Von denen haben alle vier kein Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt (PIB) her­aus­ge­ge­ben. „Das Ziel der Vor­schrift, rat­lo­se Kun­den anhand des Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatts durch den Tarif­dschun­gel hin zu dem von ihnen gewünsch­ten Ver­trag zu füh­ren, wird durch die Nicht­her­aus­ga­be des Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatts regel­mä­ßig unter­gra­ben“, kri­ti­siert Golly.

Tipps und Infos

Das VZ-Team in Arns­berg gibt Tele­fon­kun­den anläss­lich des Welt­ver­brau­cher­ta­ges fol­gen­de Infos und Tipps mit auf den Weg zum pas­sen­den Vertrag:

Kun­den kön­nen ihren Ärger über das Ver­kaufs­ver­hal­ten in Tele­fon­lä­den bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW mel­den. Ihr ört­li­ches Bera­tungs­team will mit inter­es­sier­ten Ver­brau­chern zu die­sem The­ma ins Gespräch kom­men. Beim Besuch in der Bera­tungs­stel­le oder im Inter­net unter

wer­den die nöti­gen recht­li­chen Infor­ma­tio­nen gege­ben, die für einen opti­ma­len Abschluss eines Han­dy­ver­trags erfor­der­lich sind. Sind Kun­den bereits her­ein­ge­fal­len, kann in einer indi­vi­du­el­len Rechts­be­ra­tung die Rechts­la­ge geklärt wer­den. Auch Mög­lich­kei­ten zum vor­lie­gen­den Ver­trag wer­den im Bedarfs­fall für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ausgelotet.

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