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Verbraucherzentrale informiert: Besucherlisten und Kontaktdaten bei Corona

Arnsberg/Kreis. An Orten wie Gast­stät­ten, Fri­seur­be­trie­ben oder Hand­werks­be­trie­ben tref­fen ver­gleichs­wei­se vie­le Men­schen auf­ein­an­der. Dies erhöht das Risi­ko, dass sich das Coro­na­vi­rus ver­brei­tet. Falls jemand an COVID- 19 erkrankt ist, soll­ten alle ande­ren Besu­cher mög­lichst schnell infor­miert wer­den kön­nen und sich im Zwei­fel in häus­li­che Qua­ran­tä­ne bege­ben. Dank der Kon­takt­da­ten kön­nen Behör­den betrof­fe­ne Besu­cher schnell benach­rich­ti­gen. Dar­um gehört es in bestimm­ten Geschäf­ten und Betrie­ben zum Hygie­ne-Kon­zept, die Kun­den nach ihren Daten zu fra­gen. Anders dürf­ten man­che Betrie­be der­zeit gar nicht öff­nen, schreibt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg in einer Information.

Petra Gol­ly von der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW erklärt, was die Vor­ga­ben für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bedeuten.

Erforderliche Daten:

Die aktu­el­le Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len regelt, dass Gäs­te ihren Namen, ihre Adres­se und ihre Tele­fon­num­mer hin­ter­las­sen müs­sen. Wer wei­te­re per­sön­li­che Daten ange­ben soll, kann das ver­wei­gern. Erfor­der­lich sind auch die Zeit­punk­te der Ankunft und des Ver­las­sens der Geschäf­te, in der Gas­tro­no­mie auch der genaue Auf­ent­halts­ort (zum Bei­spiel eine Tisch­num­mer). Die Betrie­be müs­sen die Daten vier Wochen auf­be­wah­ren und danach voll­stän­dig vernichten.

Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg Foto: VZ Arnsberg

Datenschutz:

Alle abge­frag­ten Infor­ma­tio­nen müs­sen so auf­be­wahrt wer­den, dass Unbe­fug­te nicht dar­auf zugrei­fen kön­nen. Offen aus­lie­gen­de Besu­cher­lis­ten am Ein­gang sind also nicht erlaubt. Vor­sicht bei digi­ta­len Lösun­gen: Vor allem Gas­tro­no­mie­be­trie­be bie­ten die Mög­lich­keit, z.B. über einen QR-Code mit dem Smart­phone „ein­zu­che­cken“. Das geht ver­meint­lich schnell. Nut­zer soll­ten sich aller­dings unbe­dingt mit der jewei­li­gen Daten­schutz­er­klä­rung befas­sen und die­se nicht ein­fach als gele­sen abhaken.

Die Nut­zung der Daten zu Wer­be­zwe­cken zum Bei­spiel ist tabu. Wäh­rend bei der Erfas­sung auf Papier die Daten in der Regel in dem ein­zel­nen Betrieb blei­ben, lau­fen bei digi­ta­len Lösun­gen oft vie­le Daten aus ver­schie­de­nen Betrie­ben bei einem Anbie­ter zusam­men. Man­che Anbie­ter ver­lan­gen das Anle­gen eines Nut­zer-Accounts. Dadurch könn­ten Bewe­gungs­pro­fi­le erstellt wer­den. Auch Daten­si­cher­heit ist dabei ein The­ma: Der Cha­os Com­pu­ter Club konn­te schon Daten­ban­ken mit Coro­na-Lis­ten erfolg­reich hacken.

Papier als Alternative:

Wer kei­ne digi­ta­le Lösung nut­zen kann oder möch­te, darf sei­ne Kon­takt­da­ten auf Papier hin­ter­las­sen. Auch dazu ver­pflich­tet die Coro­naschutz­ver­ord­nung die Unter­neh­mer. Zusätz­li­chen Auf­wand für Des­in­fek­ti­on von Stif­ten kön­nen Ver­brau­cher dabei ver­mei­den, wenn sie ihren eige­nen Kugel­schrei­ber verwenden.

Bußgeld für Falschangaben:

Ab dem 1. Okto­ber müs­sen Ver­brau­cher, die fal­sche Daten ange­ben, mit 250 Euro Buß­geld rech­nen. Nach dem Wil­len der NRW-Lan­des­re­gie­rung sol­len die Ord­nungs­äm­ter vor Ort die Daten­er­fas­sung kontrollieren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu aku­ten Ver­brau­cher­the­men bie­ten die ört­li­chen Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ga­be bie­ten die Bera­tungs­stel­len auch wie­der per­sön­li­che Bera­tung an – natür­lich unter Berück­sich­ti­gung des höchst­mög­li­chen Gesund­heits­schut­zes für die Betei­lig­ten. Details zu Kon­takt­da­ten und Ter­min­ver­ga­be der Bera­tungs­stel­len vor Ort fin­den Rat­su­chen­de unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg im Inter­net. Eine tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung ist unter Tel. 02932 / 5109701 möglich.

Ergän­zen­de Informationen:

Hilf­rei­che Hin­wei­se rund um Coro­na-Fra­gen im Ver­brau­cher­all­tag gibt’s eben­falls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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