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Verbraucherzentrale bietet wieder persönliche Beratungen unter Hygieneregeln an

Arns­berg. „Lock­down“ hieß es seit Mit­te März auch für die per­sön­li­che Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le in der Nehei­mer Burg­stra­ße. Zwar haben Rat­su­chen­de den „Kri­sen­mo­dus“ mit aus­schließ­li­cher Bera­tung übers Tele­fon und über Online-Zugangs­we­ge gut und dank­bar ange­nom­men. Doch nun freut sich das Team, Arns­ber­gern – nach Ter­min­ver­ein­ba­rung – auch per­sön­lich wie­der zur Sei­te ste­hen zu können.

Persönliche Beratungen nach Terminvereinbarung

„Wie ande­re Lebens­be­rei­che sind wir seit Ende Mai schritt­wei­se zu ‚neu­er Nor­ma­li­tät‘ im Bera­tungs­all­tag zurück­ge­kehrt“, erklärt Bera­tungs­stel­len­lei­ter Petra Gol­ly. Man sei gut vor­be­rei­tet und habe mit einem umfas­sen­den Hygie­ne­kon­zept die aktu­ell jeweils vor­ge­schrie­be­nen Maß­nah­men wie Abstands­vor­ga­ben sowie Vor­ga­ben zur Des­in­fek­ti­on oder von Trenn­schei­ben beim per­sön­li­chen Kon­takt umge­setzt. Mit der Ver­ga­be von Ter­mi­nen sol­len Besu­che dar­über hin­aus so getak­tet wer­den, dass Kon­tak­te zwi­schen Rat­su­chen­den ver­mie­den werden.

Das Logo der Ver­brau­cher­zen­tral NRW

Beratungstermine individuell getaktet

Auch für die Bear­bei­tung der Ver­brau­cher­an­lie­gen hat die Bera­tungs­stel­le einen kla­ren Plan, um mit der Wie­der­auf­nah­me der per­sön­li­chen Bera­tung mög­lichst ziel­ge­rich­tet wei­ter­zu­hel­fen. „Bei der Ter­min­ver­ga­be wer­den wir zunächst vor allem die Ziel­grup­pen berück­sich­ti­gen, die wäh­rend der Kon­takt­ver­bo­te mit den tele­fo­ni­schen und Online­an­ge­bo­ten nicht gut zurecht­ge­kom­men sind. Sei es, weil sie ihre Anlie­gen wegen feh­len­der Sprach­kennt­nis­se nicht schrift­lich for­mu­lie­ren konn­ten oder Unter­stüt­zung beim Zusam­men­stel­len not­wen­di­ger Ver­trags­un­ter­la­gen brauch­ten“, so Gol­ly. Aber auch, wer man­gels tech­ni­scher Aus­stat­tung oder Ver­siert­heit kei­ne Doku­men­te scan­nen oder mai­len konn­te, wird vor­ran­gig unterstützt.

Die Arns­ber­ger Ver­brau­cher­schüt­zer sind nun auch per­sön­lich wie­der erreich­bar: (v. l. n. r.) Ener­gie­be­ra­ter Cars­ten Peters, Büro­as­sis­tenz Inke Wes­ter­mann, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le Petra Gol­ly und Ver­brau­cher­be­ra­ter Vol­ker Mah­lich. Foto: VZ Arnsberg

Komplexe Anliegen im Fokus

Dar­über hin­aus wer­den in der per­sön­li­chen Bera­tung zual­ler­erst Anlie­gen bear­bei­tet, die beson­ders kom­plex oder eil­be­dürf­tig sind und kon­kre­ten Fris­ten unter­lie­gen. Nicht zuletzt haben bei der Ver­ga­be von Ter­mi­nen all jene Anfra­gen Prio­ri­tät, bei denen exis­ten­zi­el­le Pro­ble­me dro­hen: vom Ver­lust der Woh­nung über dro­hen­de Zwangs­maß­nah­men, weil wegen Kurz­ar­beit oder Arbeits­lo­sig­keit in der Kri­se nun die Haus­halts­fi­nan­zen in Schief­la­ge geraten.

Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind unter Tel. 02932 / 5109701 oder über das Kon­takt­for­mu­lar im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/arnsberg möglich.

Online-Kanäle weiter offen

Par­al­lel bie­tet die Bera­tungs­stel­le auch wei­ter­hin tele­fo­nisch und über Online-Kanä­le Erst­be­ra­tung an, um Pro­ble­me direkt und schnell zu lösen. Alle kun­den­ori­en­tier­ten neu­en Ansät­ze, die sich in Zei­ten des Lock­downs bewährt haben, wer­den auch in der Pha­se der Öff­nung für per­sön­li­che Bera­tungs­ge­sprä­che nach Ter­min zur Ver­fü­gung stehen.

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