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Verbraucherzentrale: Aktionstage „Zahnersatz“ – Tipps und Hinweise gegen Kostenfallen

Arns­berg. Zahn­ersatz kann teu­er wer­den. Bei Kro­nen, Brü­cken, Pro­the­sen oder Implan­ta­ten müs­sen oft hohe Sum­men als Eigen­an­teil selbst bezahlt wer­den. Eine umfang­rei­che Auf­klä­rung über die Behand­lung und die anfal­len­den Kos­ten ist des­halb wich­tig. Pati­en­ten füh­len sich nicht immer gut und aus­rei­chend über die Leis­tun­gen der Kran­ken­kas­sen und der tat­säch­li­chen Kos­ten der Zahn­ärz­te infor­miert, bemän­gelt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg in einer Infor­ma­ti­on an die Öffentlichkeit.

Mehrer Versorgungsmöglichkeiten

„Beim Zahn­ersatz gibt es jedoch meh­re­re Ver­sor­gungs­mög­lich­kei­ten. Wer etwa ein Implan­tat statt einer Brü­cke wünscht, soll­te vor­her nach allen anfal­len­den Kos­ten fra­gen und mög­lichst eine zwei­te Mei­nung ein­ho­len“, rät Petra Gol­ly von der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Hilf­reich sind drei Kos­ten­auf­stel­lun­gen für die Basis­ver­sor­gung und eine mitt­le­re sowie eine opti­ma­le Lösung. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW gibt Ori­en­tie­rung, was bei den Auf­stel­lun­gen zu beach­ten ist:

  • Fest­zu­schuss für Zahn­ersatz ken­nen: Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men einen Anteil der Kos­ten für die Basis­lö­sung, die soge­nann­te Regel­ver­sor­gung. Die­ser Fest­zu­schuss ist seit 1. Okto­ber von 50 auf 60 Pro­zent erhöht wor­den. Wer ande­re Leis­tun­gen möch­te als die Regel­ver­sor­gung, muss die Mehr­kos­ten dafür selbst zah­len. In einem sol­chen Fall wird die Leis­tung auch bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten nach der pri­va­ten Gebüh­ren­ord­nung für Zahn­ärz­te abgerechnet.
  • Heil- und Kos­ten­plan prü­fen: Rät der Zahn­arzt gesetz­lich Ver­si­cher­ten zu Zahn­ersatz­leis­tun­gen, muss er die geplan­te Behand­lung und vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten in einen Heil- und Kos­ten­plan ein­tra­gen und die­sen den Pati­en­ten aus­hän­di­gen. Die ver­an­schlag­ten Kos­ten dar­in müs­sen so genau wie mög­lich ange­ge­ben wer­den. Die Kas­se prüft die­se Vor­la­ge und gibt ihr Okay für eine Behand­lung. Doch bei einem umfang­rei­chen Zahn­ersatz soll­ten Pati­en­ten zur per­sön­li­chen Kos­ten­kon­trol­le nach einem Extra-Kos­ten­vor­anschlag für Mate­ri­al- und Labor­kos­ten fragen.
  • Stei­ge­rungs­satz beach­ten: In der pri­va­ten Gebüh­ren­ord­nung wird für jede zahn­ärzt­li­che Leis­tung je nach Auf­wand und Schwie­rig­keits­grad ein Stei­ge­rungs­satz fest­ge­legt, der den Preis ent­schei­dend mit­be­stimmt. Der Fak­tor 2,3 ist für durch­schnitt­li­che Leis­tun­gen ange­setzt. Ein Über­schrei­ten des 3,5‑fachen Stei­ge­rungs­sat­zes ist nur mit geson­der­ter Ver­ein­ba­rung mög­lich. Wenn eine Leis­tung im Ver­gleich zum ein­fa­chen Stei­ge­rungs­satz etwa sie­ben­mal so teu­er aus­fällt, wird der Rech­nungs­be­trag deut­lich teurer.
  • Zwei­te Mei­nung ein­ho­len: Wer­den hohe Beträ­ge für Zahn­ersatz kal­ku­liert oder sol­len meh­re­re Zäh­ne gezo­gen wer­den, ist es sinn­voll, die Mei­nung eines ande­ren Arz­tes zum Behand­lungs- und Kos­ten­plan ein­zu­ho­len. Die­se Zweit­mei­nung sowie die Erstel­lung eines zwei­ten Heil- und Kos­ten­plans sind für gesetz­lich Ver­si­cher­te kostenlos.
  • Bonus­re­ge­lung beach­ten: Regel­mä­ßi­ge Zahn­arzt­be­su­che wer­den von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letz­ten fünf bezie­hungs­wei­se zehn Jah­ren min­des­tens ein­mal jähr­lich zur Kon­trol­le beim Zahn­arzt war, kann ein finan­zi­el­les Extra in Anspruch neh­men. Die Kas­sen über­neh­men bei einer Behand­lung dann 70 bezie­hungs­wei­se 75 Pro­zent der Regelversorgung.
  • Här­te­fall­re­ge­lung anwen­den: Gesetz­lich Ver­si­cher­te mit einem nied­ri­gen Brut­to­ein­kom­men bis zu 1.274 Euro erhal­ten statt 60 Pro­zent die kom­plet­ten Kos­ten für die Regel­ver­sor­gung beim Zahn­ersatz erstat­tet. Die Über­nah­me der Kos­ten müs­sen sie bei der Kran­ken­kas­se beantragen.
Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg Foto: VZ Arnsberg

Unabhängige und kostenlose Beratung

Eine unab­hän­gi­ge und kos­ten­lo­se Bera­tung zu Behand­lun­gen, Kos­ten und Pati­en­ten­rech­ten beim Zahn­ersatz bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW im Rah­men einer Akti­on im Novem­ber 2020 in 15 ört­li­chen Bera­tungs­stel­len an. Kon­takt­adres­sen und Ter­mi­ne unter Berück­sich­ti­gung der gesund­heit­li­chen Coro­naschutz­re­ge­lun­gen www.verbraucherzentrale.nrw/aktionstag-zahnersatz. Eine Ver­mitt­lung von Ter­mi­nen ist auch über die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le unter 02932- 5109701 mög­lich. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Zahn­be­hand­lung gibt’s im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/kostenfalle-zahn.

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le Arnsberg)

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Eine Antwort

  1. Dan­ke für den tol­len Bei­trag über den Zahn­ersatz, Herr Albrecht.Ein Zahn­ersatz ist für vie­le eine sehr teu­res Luxusartikel.Die Tipps gegen die Kos­ten­fal­len kön­nen sehr hilf­reich sein.Ich wer­de jeden­falls umge­hend mei­nen Kos­ten­plan prüfen.Danke!Mehr zu die­sem The­ma habe ich auf die­ser Sei­te gefun­den:https://www.orthopaedie-giendl.at/service/moedling

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