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Verbraucher-Tipps bei Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung

Arnsberg/Kreis. Was tun, wenn die Zah­lung von Raten für Immo­bi­li­en­kre­di­te kaum mög­lich erscheint? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg gibt Tipps für Kre­dit­neh­mer, die unter den finan­zi­el­len Fol­gen der Koro­na-Kri­se zu lei­den haben.

Corona-Virus bringt Finanzen durcheinander

Auf­trä­ge bre­chen ein, Kurz­ar­beit und Arbeits­lo­sig­keit neh­men zu: Die Coro­na-Pan­de­mie bringt die Finan­zen und lang­fris­ti­gen Plä­ne vie­ler Men­schen durch­ein­an­der. Wer einen Kre­dit für sein Eigen­heim auf­ge­nom­men hat, kann gro­ße Schwie­rig­kei­ten bekom­men, die Raten wei­ter zu zah­len. Was also tun, wenn nun die Finan­zie­rung des Hau­ses auf ein­mal wackelt? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW gibt prak­ti­sche Hin­wei­se und zeigt Alter­na­ti­ven auf.

Aufschub von Zahlungen

Mit dem Coro­na-Hilfs­pa­ket hat die Bun­des­re­gie­rung unter ande­rem dafür gesorgt, dass Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ihre Kre­dit­ra­ten ab dem 1. April für drei Mona­te aus­set­zen kön­nen. Dazu zäh­len auch Zins- und Til­gungs­ra­ten für Immo­bi­li­en­kre­di­te. Rat­sam ist aber, die Zah­lun­gen nicht ein­fach ein­zu­stel­len, son­dern zuvor Kon­takt zum Geld­in­sti­tut auf­zu­neh­men und die Zah­lungs­pau­se ent­spre­chend zu begrün­den. Denn nur, wer nach­wei­sen kann, dass er wegen der Coro­na-Pan­de­mie in Geld­not gera­ten ist und wem des­halb eine Zah­lung aktu­ell nicht zumut­bar ist, darf die Raten vor­über­ge­hend aussetzen.

Kontakt zum Kreditinstitut aufnehmen

Tho­mas Hent­schel, Finanz­ex­per­te der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW, ergänzt: „Der Ver­brau­cher muss nach­wei­sen, dass andern­falls der ange­mes­se­ne Lebens­un­ter­halt der Fami­lie gefähr­det wäre. Wer also noch finan­zi­el­le Rück­la­gen hat wie eine Not­fall-Reser­ve auf dem Tages­geld­kon­to, muss die­se erst auf­brau­chen.“ Die aus­ge­setz­ten Raten müs­sen zudem nach Ablauf der drei Mona­te nach­ge­zahlt wer­den, jedoch nicht auf einen Schlag. Hent­schel: „Der Kre­dit­ver­trag ver­län­gert sich ent­spre­chend nach hin­ten, wenn man kei­ne ande­re Lösung mit sei­ner Bank fin­den kann. Es kommt also zu kei­ner Dop­pel­be­las­tung. So kann man wert­vol­le Zeit gewin­nen, um auf eine wirt­schaft­li­che Bes­se­rung zu war­ten oder die Finan­zie­rung in Ruhe auf neue Bei­ne zu stellen.“

Gemeinsame Lösungen mit der Bank finden

Der drei­mo­na­ti­ge Zah­lungs­auf­schub hilft kurz­fris­tig und ver­hin­dert schnel­le, dras­ti­sche Ein­schnit­te. Wenn die Finan­zen in eine län­ge­re Schief­la­ge gera­ten, soll­te die gewon­ne­ne Zeit aller­dings genutzt wer­den, um mit dem Dar­le­hens­ge­ber gemein­sam eine Lösung für die Fort­set­zung der Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung zu suchen. Mög­lich wären bei­spiels­wei­se die Redu­zie­rung oder vor­über­ge­hen­de Aus­set­zung der Til­gung. Für bereits län­ger lau­fen­de Kre­di­te (min­des­tens 10 Jah­re) ist die Umschul­dung des Dar­le­hens auf­grund des der­zeit gerin­gen Zins­ni­veaus nicht nur in Coro­na-Zei­ten eine gute Alternative.

Das Logo der Ver­brau­cher­zen­tral NRW

Umschuldung als gute Alternative

Nor­ma­ler­wei­se gilt hier eine sechs­mo­na­ti­ge Kün­di­gungs­frist, die nur mit dem Ein­ver­ständ­nis des Dar­le­hens­ge­bers ver­kürzt wer­den kann. „Die Ver­brau­cher soll­ten aber gene­rell bei Ver­ein­ba­run­gen mit der Bank vor­sich­tig sein und nicht vor­schnell unter­schrei­ben. Die von der Bank vor­ge­schla­ge­ne Lösung soll­te zunächst genau auf die finan­zi­el­len Fol­gen über die gesam­te Ver­trags­lauf­zeit geprüft wer­den“, warnt Tho­mas Hent­schel. Sofern der Kre­dit mit einer Rest­schuld­ver­si­che­rung ver­bun­den ist, soll­te bei­spiels­wei­se fest­ge­hal­ten wer­den, dass die Ver­län­ge­rung des Kre­dit­ver­tra­ges kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten für die Ver­si­che­rung auslöst.

Restschuld- oder Ratenschutzversicherung

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen könn­te auch die so genann­te Rest­schuld- oder Raten­schutz­ver­si­che­rung (RSV) hel­fen. Ban­ken und Spar­kas­sen ver­mit­teln sehr häu­fig mit dem Raten- oder Immo­bi­li­en­kre­dit auch gleich eine sol­che Ver­si­che­rung, denn Kre­dit­in­sti­tu­te erhal­ten dafür saf­ti­ge Pro­vi­sio­nen. Neben dem Todes­fall­ri­si­ko sichert die RSV oft­mals in begrenz­tem Umfang auch das Risi­ko von Arbeits­un­fä­hig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­lo­sig­keit mit ab.

Versicherungen greifen nur selten

Da die­se Ver­si­che­run­gen in der Regel sehr teu­er sind und nur sel­ten grei­fen, rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW grund­sätz­lich vom Abschluss ab. Wenn jedoch bereits eine RSV vor­han­den ist, soll­te man bei Ver­lust des Jobs oder Kurz­ar­beit kon­kret in den Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen, ob der Ver­si­che­rungs­schutz besteht und die Ansprü­che gel­tend machen. Zu beach­ten ist, dass selbst im Fal­le des Ver­si­che­rungs­schut­zes häu­fig kei­ne sofor­ti­ge Leis­tung erfolgt, son­dern eine so genann­te Karenz­zeit von eini­gen Mona­ten ver­ein­bart ist.

Wohngeld auch für Eigentümer mit Selbstnutzung

Wohn­geld vom Staat kann unter Umstän­den auch für Eigen­tü­mer einer selbst genutz­ten Wohn­im­mo­bi­lie in Fra­ge kom­men. Denn nicht nur Mie­ter, son­dern auch Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie haben Anspruch auf Wohn­geld, den soge­nann­ten Las­ten­zu­schuss. Vor­aus­set­zung ist die Nut­zung zu eige­nen Wohn­zwe­cken. Wei­ter­hin kommt die Gewäh­rung nur in Fra­ge, wenn die Wohn­kos­ten die wirt­schaft­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit über­stei­gen. Das bedeu­tet, dass bestimm­te Ein­kom­mens­gren­zen nicht über­schrit­ten wer­den dür­fen. Anträ­ge müs­sen bei der jewei­li­gen Kom­mu­ne gestellt werden.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma, einen Mus­ter­brief sowie eine Check­lis­te fin­den Sie auf unse­rer Home­page unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/46653

Infor­ma­tio­nen und recht­li­che Hil­fe­stel­lun­gen zu aku­ten Ver­brau­cher­fra­gen gibt auch die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – bis auf bis auf wei­te­res aus­schließ­lich tele­fo­nisch unter 02932 / 510 97 01 oder im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg.
Hilf­rei­che Hin­wei­se rund um Coro­na-Fra­gen im Ver­brau­cher­all­tag gibt’s eben­falls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

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