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Ver.di-Bezirk lehnt Gesetz zur Tarifeinheit ab

2014.10.08.Logo.VerdiHoch­sauer­land­kreis. Der Bezirks­vor­stand der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di im Bezirk Hell­weg Hoch­sauer­land spricht sich gegen das Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung, ein Gesetz zur Tarif­ein­heit zu ver­ab­schie­den, aus. Anläss­lich sei­ner Klau­sur­ta­gung am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de hat sich der ver.di-Bezirksvorstand aus­führ­lich mit dem Refe­ren­ten­ent­wurf zur Tarif­ein­heit aus­ein­an­der­ge­setzt und for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, von der gesetz­li­chen Rege­lung der Tarif­ein­heit abzusehen.

Solidarität macht stark

Tarif­ein­heit, also der Grund­satz „Ein Betrieb, ein Tarif­ver­trag“, sei ein gewerk­schaft­li­ches Soli­dar­prin­zip, erläu­tert Bezirks­ge­schäfts­füh­rer Wolf­gang Schlen­ke. Ziel der Gewerk­schaf­ten müs­se es sein, Soli­da­ri­tät zwi­schen allen Grup­pen von Beschäf­tig­ten in einem Betrieb oder einer Dienst­stel­le zu schaf­fen. Das mache die Beleg­schaft und ihre Gewerk­schaft stark. Die­se Ein­heit kön­ne nur poli­tisch, durch gewerk­schaft­li­ches Han­deln geschaf­fen werden.

Gegen jeden Eingriff ins Streikrecht

Schlen­ke wei­ter: „Die vor­ge­schla­ge­nen Rege­lun­gen zur Her­stel­lung der Tarif­ein­heit berüh­ren das Streik­recht der Gewerk­schaf­ten und schwä­chen den Flä­chen­ta­rif­ver­trag. Erst am Ende von Tarif­ver­hand­lun­gen soll fest­ge­stellt wer­den, wel­che Gewerk­schaft im Betrieb mehr­heit­lich ver­tre­ten ist. Durch die­ses Mehr­heits­prin­zip ist zu befürch­ten, dass es zu einer wei­te­ren Zer­split­te­rung der Tarif­land­schaft und zum aus­he­beln der Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge kommt. Woll­te man tat­säch­lich die Tarif­au­to­no­mie und die Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge stär­ken, so wären auch Rege­lun­gen zur Ein­däm­mung der Tarif­flucht und des Lohn­dum­pings wie sie z. B. bei Betriebs­zer­split­te­rung durch Out­sour­cing immer wie­der vor­kom­men, not­wen­dig. Doch hier­zu sind kei­ne Rege­lun­gen vor­ge­se­hen. Die vor­ge­se­hen Reg­lun­gen zur Her­stel­lung der Tarif­ein­heit berüh­ren auch das Streik­recht und füh­ren zu unnö­ti­gen betrieb­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen den Beschäf­tig­ten. ver.di lehnt jeg­li­che Ein­grif­fe in das Streik­recht ab.“

Unterschriftenaktion

Unter dem Mot­to „Tarif­ein­heit Ja – Ein­grif­fe ins Streik­recht Nein“  führt ver.di gemein­sam mit der NGG und GEW zur­zeit auch  eine Unter­schrif­ten­ak­ti­on durch.

 

 

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