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Vandalismus am Hennesee 2020: Mutmaßliche Täter werden angeklagt

Mut­wil­lig wur­den im Juli 2020 am Hen­nes­ee Beleuch­tungs­pol­ler aus ihren Ver­an­ke­run­gen geris­sen und zer­stört. Die mut­maß­li­chen Täter ste­hen nun fest. Auf sie wer­den vor­aus­sicht­lich eine Ankla­ge und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zukom­men. (Foto: Stadt Meschede)

Mesche­de. Empö­rung und Ärger waren in der Bür­ger­schaft sowie bei den Ver­ant­wort­li­chen der Stadt­ver­wal­tung Mesche­de glei­cher­ma­ßen groß: Mut­wil­lig wur­den im Juli 2020 am Hen­nes­ee Beleuch­tungs­pol­ler aus ihren Ver­an­ke­run­gen geris­sen und zer­stört. Damals sprach die Stadt­ver­wal­tung von „unbe­kann­ten Tätern“. Das ist jetzt anders: Die mut­maß­li­chen Ver­ur­sa­cher ste­hen wohl fest.

Anklage wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung

Und auf sie wer­den nun über­aus uner­freu­li­che Fol­gen zukom­men: Die Täter wur­den von der Staats­an­walt­schaft Arns­berg als Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de ermit­telt und wer­den in Kür­ze wegen gemein­schäd­li­cher Sach­be­schä­di­gung ange­klagt. Der Ermitt­lungs­er­folg wur­de mög­lich durch ent­spre­chen­de Hin­wei­se aus der Bür­ger­schaft. Bei der Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de wird das als gleich dop­pelt posi­tiv bewer­tet: „Zum einen wird deut­lich, dass sol­cher Van­da­lis­mus kein Kava­liers­de­likt ist, son­dern ganz erheb­li­che Fol­gen hat“, unter­streicht Heinz Hie­ge­mann, Lei­ter des zustän­di­gen Fach­be­reichs Infra­struk­tur. Und zum ande­ren zei­ge sich, dass die­ses Vor­ge­hen in der Bür­ger­schaft auf kei­ne Akzep­tanz trifft. Heinz Hie­ge­mann: „Wer hin- und nicht weg­sieht, hilft dabei, öffent­li­ches Eigen­tum zu schüt­zen und zu erhalten.“

Sehr direk­te beruf­li­che Fol­gen hat­te der Van­da­lis­mus zudem für einen der mut­maß­li­chen Ver­ur­sa­cher: Einer der Täter war Anwär­ter im Öffent­li­chen Dienst. Sein Dienst­ver­hält­nis ist inzwi­schen beendet.

Schaden beträgt über 20.000 Euro

Bei den straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen wird es für die mut­maß­li­chen Täter nicht blei­ben. Nach einem mög­li­chen Urteils­spruch wird die Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de den ent­stan­de­nen Scha­den an ihrem Eigen­tum gericht­lich ver­fol­gen. Der Scha­den an den zer­stör­ten Leucht­s­te­len beträgt rund 12.000 Euro. Dadurch, dass die Stadt Mesche­de die Ste­len durch – weni­ger deko­ra­ti­ve, aber dafür van­da­lis­mus­si­che­re – Leuch­ten ersetzt hat, stei­gen die tat­säch­li­chen Auf­wen­dun­gen noch auf über 20.000 Euro.

Vandalismus an öffentlichen Eigentum – Kosten trägt Allgemeinheit

Für Van­da­lis­mus gebe es kei­nen Platz in der Stadt Mesche­de, unter­streicht auch Bür­ger­meis­ter Chris­toph Weber. Es sei erfreu­lich, dass auch Fäl­le mit einem solch hohen Sach­scha­den auf­ge­klärt wer­den kön­nen: „Das zeigt, dass sich poten­zi­el­le Täte­rin­nen oder Täter nie­mals sicher sein kön­nen, mit einem sol­chen Vor­ge­hen durch­zu­kom­men.“ Aus­drück­lich dankt der Mesche­der Bür­ger­meis­ter den Ermitt­lungs­be­hör­den und auch dem Hin­weis­ge­ber: „Wer öffent­li­ches Eigen­tum schützt, trägt nicht nur dazu bei, Din­ge zu erhal­ten, die Ein­hei­mi­schen und Gäs­ten zugu­te kom­men. Letzt­lich wer­den alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Kos­ten geschützt, die am Ende auf die All­ge­mein­heit umge­legt wer­den müssen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Meschede)

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