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„Unhaltbarer Zustand“! – AG 60plus fordert Rentenberatung in Sundern

Klaus Plüm­per von der AG60plus (Foto: AG 60plus)

Sun­dern. Seit eini­gen Mona­ten wird wegen Erkran­kung des ehren­amt­li­chen Bera­ters die bis­he­ri­ge Ren­ten­be­ra­tung im Sun­derner Rat­haus nicht mehr ange­bo­ten. Aus Sicht der AG 60plus der SPD ist es ein nicht halt­ba­rer Zustand, dass Bera­tungs­su­chen­de in die Nach­bar­städ­te aus­wei­chen müs­sen. „Vie­le von den rund 6000 älte­ren Per­so­nen, ins­be­son­de­re die allein­ste­hen­den und in ihrer Mobi­li­tät ein­ge­schränk­ten, sowie die Jün­ge­ren, die unter­stüt­zen­de Bera­tung im Rah­men von Erwerbs­min­de­rung und ande­rer Din­ge benö­ti­gen, sind auf Hil­fe ange­wie­sen“,  so Klaus Plüm­per, Vor­stands­mit­glied der AG 60plus. „Wir for­dern die Ren­ten­ver­si­che­rung daher auf, unser Anlie­gen mög­lichst schnell auf­zu­neh­men und umge­hend wie­der eine gute, pro­fes­sio­nel­le Ren­ten­be­ra­tung in Sun­dern zu organisieren.“

Petition an die Rentenversicherung

In einem Schrei­ben der AG an die Ren­ten­ver­si­che­rung West­fa­len heißt es unter ande­rem: „Seit lan­gem bemü­hen sich die Sozi­al­de­mo­kra­ten der AG 60plus und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen dar­um, dass eine gute, pro­fes­sio­nel­le und orts­na­he Ren­ten­be­ra­tung in der Stadt Sun­dern ermög­licht wird. Wir bit­ten Sie daher mit Nach­druck dar­um, alles dar­an zu set­zen, dass umge­hend eine regel­mä­ßi­ge, qua­li­fi­zier­te und aus­rei­chend quan­ti­fi­zier­te Ren­ten­be­ra­tung in Sun­dern ange­bo­ten wer­den kann. In der Stadt Sun­dern leben fast 30.000 Men­schen. Das Stadt­ge­biet umfasst eine Flä­che von rund 200 Qua­drat­ki­lo­me­tern. Der Demo­gra­fie­be­richt 2015 der Stadt Sun­dern zeigt auf, dass der Anteil der Per­so­nen, die 65 Jah­re und älter sind, rund 22 Pro­zent umfasst.“

Bürgermeister: Stadt kann keinen Berater stellen

Im Gespräch mit der AG 60plus hat Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del zuge­si­chert, dass die Stadt Sun­dern wei­ter­hin eine umfang­rei­che Unter­stüt­zung im Sin­ne der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gewähr­leis­ten wird. Kon­kret bedeu­tet die­ses, die Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Räu­me, die Koor­di­nie­rung der Ter­mi­ne durch eine Mit­ar­bei­te­rin, die pres­se­tech­ni­sche Unter­stüt­zung und die Ein­rich­tung eines Arbeits­plat­zes. „Lei­der“, so Ralph Bro­del, „kann die Stadt eine Mit­ar­bei­te­rin oder Mit­ar­bei­ter nicht selbst stel­len, da sie sich im Haus­halts­si­che­rungs­kon­zept befin­det und frei­wil­li­ge Auf­ga­ben nur noch sehr ein­ge­schränkt wahr­neh­men kann, wohin­ge­gen die Ren­ten­kas­sen, bei der Wahr­neh­mung ihrer ori­gi­nä­ren Auf­ga­ben, die­sen Beschrän­kun­gen nicht unterliegen.“

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