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Unfall unter Alkohol, ohne Füherschein und mit falschen Kennzeichen

Sun­dern. Am Sams­tag gegen 1.04 Uhr befuhr ein 20-jäh­ri­ger Mann aus Arns­berg mit sei­nem Pkw die B 229 von Sun­dern in Rich­tung Hach­en. Am Abzweig der Stra­ße „Krä­hen­berg“ tou­chier­te er in einer leich­ten Links­kur­ve mit dem rech­ten Vor­der­rei­fen den Bord­stein. Hier­durch wur­den das Rad und die Auf­hän­gung so beschä­digt, dass der Pkw nicht mehr fahr­be­reit war.

Auch Abschlepphelfer alkoholisiert

Die Poli­zei wur­de durch Zeu­gen über den Sach­ver­halt infor­miert. Der 20-Jäh­ri­ge stand unter Alko­hol­ein­fluss, er war nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis und der Pkw war mit Kenn­zei­chen eines ande­ren Fahr­zeugs aus­ge­stat­tet. Im Nach­gang wur­de bei ihm eine Blut­pro­be ange­ord­net und ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Vor Ein­tref­fen der Poli­zei hat­te der 20-Jäh­ri­ge einen 40-jäh­ri­gen Bekann­ten aus Sun­dern tele­fo­nisch gebe­ten, ihn abzu­schlep­pen. Bei Ein­tref­fen der Poli­zei wur­de bei der Über­prü­fung des 40-Jah­ri­gen vor Ort eben­falls Alko­hol­ge­ruch fest­ge­stellt. Nach einem Alco-Test wur­de gegen den 40-Jäh­ri­gen eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge gefertigt

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